A 35 kW:  Motorräder beschränkt auf max. 35 kW

                                                                                                                                                         

Motorrad 35kw

Mindestalter:  18

Lernfahrausweis:  Ja

Begleitperson:  Nicht erforderlich

Berechtigungen:   A beschränkt , A1, B1, F, G, M


Motorräder mit einer Motorleistung von 11 kW (15PS) bis 35 kW (48PS) und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von max. 0,20 kW/kg (das heisst min. 175 Kg Leergewicht bei 35kW)

PS: viele Motorräder, die mit Motoren bis max. 95PS erhältlich sind, können auf 35kW gedrosselt werden und so auch als A beschränkt 35kW eingelöst werden.


Min.
Alter   
Vorhandener
Ausweis
Nothelfer  
Kurs
Theoretische 
Prüfung
Verkehrskunde 
Kurs
Praktische  
Gundschulung 
Praktische
Prüfung
                                              
18 keiner ja ja 8 Stunden 12 Stunden ja
             
18  Kat. B (Auto) --- --- --- 12 Stunden ja
             
18 A1 (45km/h)
vor 1.4.2003
--- --- --- 12 Stunden ja
             
18 A1 vor 1.4.2003 --- --- --- --- ---
             
18
A1 von 1.4.2003
bis 1.1.2021
--- --- --- 4 Stunden ja
             
18 A1 nach 1.1.2021 --- --- --- --- --

 

 

Der Weg zum Führerausweis

 

1. Nothelferkurs (falls noch nicht absolviert)  z.B. beim Samariterverein, usw. siehe bei "Auto -> Nothelfer"

    
Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig.

Inhaber der Kategorien A1, B oder B1 sowie Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte und Pflegepersonal sind vom Kursbesuch befreit.

  

2. Gesuch Lernfahrausweis

lernfahrausweis
Füllen Sie das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr-Ausweises" aus. 

Die Bescheinigung des Nothelferkurses sollte dem Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" beigelegt werden.
Spätestens aber bei der Anmeldung zur Theorieprüfung.

Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt.
(Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt, wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind)

Er ist 4 Monate gültig. Nach absolvierter Grundschulung wird dieser um 12 Monate verlängert.   
     

     

3. Theorie-Prüfung  (nicht nötig wenn im Besitze des Ausweises Kat. A1, B oder B1)

fahrschule theorie

Theorieunterricht (Fragebogen-Theorie) können Sie im Gruppenunterricht bei Ihrer Fahrschule besuchen. (siehe Daten bei "Standorte")

Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters absolviert werden.

Die Theorieprüfungen werden grundsätzlich am Computer abgelegt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 150 Punkten deren 135 erreicht werden.

Sprachen: in deutsch, französisch und italienisch. Im Kanton ZH zusätzlich auch in englisch.

Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Theorieprüfung innert 10 Arbeitstagen zugestellt.

Ab 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.

   

4. Verkehrskunde-Unterricht VKU  (4 x 2 Stunden)  beim Fahrlehrer, siehe Daten bei "VKU"

Voraussetzung zum Besuch ist der Besitz des Lernfahrausweises.

Ein besuchter Verkehrkunde Unterricht ist ab 2021 für immer gültig.

Inhaber der Kategorien A1, B oder B1 sind vom Kursbesuch befreit.


5. Grundschulung    beim Fahrlehrer, siehe Daten bei "Motorrad"

       Kursdauer: 12 Stunden.
 

Die Grundschulung ist ab 2021 für immer gültig.

Die Grundschulung der Kat. A beschränkt darf nicht mit einem Fahrzeug der Kat. A1 absolviert werden.

    

6. Praktische Prüfung  (nicht nötig wer die Prüfung Kat. A1 vor dem 1.4.03 abgelegt hat)

An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann.

Besonderheit Kat. A beschränkt:   Die Prüfungsabnahme erfolgt durch Mitfahren auf dem Motorrad.

Die Prüfung (inkl. Manöver) dauert ab Mitte 2024: 45 Minuten.

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Für die Führerprüfung muss eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden.
Achtung: im Winter finden keine Motorradprüfungen statt.

Alle Informationen zur Führerprüfung siehe hier: "Führerprüfung"

    

Bevor zum Prüfungsteil ,,Fahren im Verkehr" gestartet wird, muss der Kandidat/die Kandidatin anhand der Manöverprüfung nachweisen, dass er/sie das Motorrad beherrscht.
Aus den fünf Manövervarianten wird nebst der starken Bremsung min. ein weiteres Manöver geprüft.

Anforderungen an die Manöver der Kategorie A beschränkt:

1. Spurgasse (10m lang. 1m breit): In Sitzposition (Füsse auf den Fussrasten) Motorrad in möglichst langsamer Fahrt stabilisieren und beherrschen. Die Richtzeit von 15 Sekunden sollte nicht unterschritten werden.

2. Anfahren am Berg: Sicheres Wegfahren und Einfügen in den Verkehr innert nützlicher Frist, ohne Zurückrollen oder Durchdrehen des Hinterrades. Das Manöver kann auch im Verkehr geprüft werden.

3. Slalom: In Sitzposition um Pilonen oder aufgemalte Markierungen fahren, mit angemessener Bedienung von Kupplung und Gas, ohne Mithilfe der Füsse (Abstehen).

4. "Enge Acht": In Sitzposition zielgenau manövrieren mit angemessener Bedienung von Kupplung, Gas und Bremse ohne abzustehen.

5. Starke Bremsung: Optimales Bremsen mit der grösstmöglichen Verzögerung bis zum Stillstand. Geschwindigkeit vor Bremsbeginn - den Verhältnissen angepasst - 45 bis 50 km/h. Hinweis:
Bei allen Manöverteilen werden auch die Fahrzeugbeherrschung/Bedienung, und die Blicktechnik gewertet.


Wer die praktische Prüfung nicht besteht, muss beim nächsten Mal trotzdem wieder zum Manöverteil antreten.

Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.


Prüfungsfahrzeug                                                                         

Prüfungsfahrzeug ab 8. Juni 2017: Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von max. 35 kW/48 PS und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von max. 0,20 kW/kg (das heisst min. 175 Kg Leergewicht bei 35kW), zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.

Ab 1. März 2018: Keine Motorräder mit Doppelrädern, die als ein einziges Rad gelten.

Bitte entfernen Sie Zubehörteile wie Rückenlehnen, Gepäckträger, Sturzbügel und Seitentaschen. Diese erhöhen die Unfall- und Verletzungsgefahr bei der Prüfungsabnahme erheblich.

   

Lernfahrt

Der Lernfahrausweis der Kategorie A beschränkt berechtigt zu Lernfahrten ohne Begleitperson.

Mitfahrer sind nur erlaubt, wenn diese Person selbst im Besitz der entsprechenden Kategorie ist.

Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen.   

Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.