Beschränkungen und Zusatzangaben  zum Führerausweis im Kreditkarten Format (FAK)

FAHRER

01 Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz

01.01 Brillen

01.02 Kontaktlinsen

01.03 Schutzgläser

01.04 Opakgläser

01.05 Augenschutz

01.06 Brillen oder Kontaktlinsen

 

02 Hörprothese/Kommunikationshilfe

02.01 Hörprothese an einem Ohr

02.02 Hörprothese an beiden Ohren 

   

03 Prothese/Orthese der Gliedmassen

03.01 Prothese/Orthese der Arme

03.02 Prothese/Orthese der Beine

 

04 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen

 

(05) Beschränkte Gültigkeit (verpflichtender Gebrauch von Untercodes; das

Fahren unterliegt Beschränkungen aus medizinischen Gründen)

05.01 (von ..h bis ...h) Beschränkung auf Fahrten bei Tag (zum Beispiel: eine Stunde nach
Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang)

05.02 (... km) Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder
innerorts bzw. innerhalb der Region

05.03 Fahren ohne Mitfahrer erlaubt

05.04 (..km/h) Beschränkt auf Fahrzeuge mit einer höchstzulässigen Geschwindigkeit von
nicht mehr als … km/h

05.05 Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz eines Führerausweises sein muss

05.06 Ohne Anhänger

05.07 Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt

05.08 Kein Alkohol

   

FAHRZEUGANPASSUNGEN

10 Angepasste Schaltung

10.01 Handschaltung

10.02 Automatikgetriebe

10.03 Elektronisches Wechselgetriebe

10.04 Anpassung des Schalthebels / Wählhebels

10.05 Zusätzliches Kraftübertragungsgetriebe nicht erlaubt

 

15 Angepasste Kupplung

15.01 Angepasstes Kupplungspedal

15.02 Handkupplung

15.03 Automatische Kupplung

15.04 Trennwand vor abgeteiltem/heruntergeklapptem Kupplungspedal

 

20 Angepasste Bremsmechanismen

20.01 Angepasstes Bremspedal

20.02 Verbreitertes Bremspedal

20.03 Bremspedal geeignet für Gebrauch mit dem linken Fuss

20.04 Bremspedal (Fussraste)

20.05 Bremspedal (Kipppedal)

20.06 Angepasste Betriebsbremse (Handbedienung)

20.07 Betriebsbremse mit verstärkter Servobremse

20.08 Verstärkte Hilfsbremse, in die Betriebsbremse integriert

20.09 Angepasste Feststellbremse

20.10 Feststellbremse mit elektrischer Bedienung

20.11 (Angepasste) Feststellbremse mit Fussbedienung

20.12 Trennwand vor abgenommenem/heruntergeklapptem Bremspedal

20.13 Mit dem Knie betriebene Bremse

20.14 Elektrisch betriebene Bremse

 

25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen

25.01 Angepasstes Gaspedal

25.02 Gaspedal (Fussraste)

25.03 Gaspedal (Kipppedal)

25.04 Handgas

25.05 Beschleunigung mit dem Knie

25.06 Servogas (elektronisches, pneumatisches usw.)

25.07 Gaspedal links vom Bremspedal

25.08 Gaspedal links

25.09 Trennwand vor abgenommenem/heruntergeklapptem Gaspedal

 

30 Angepasste kombinierte Beschleunigungs- und Bremsmechanismen

30.01 Parallelpedale

30.02 Pedale auf der gleichen oder fast gleichen Ebene

30.03 Handgas und Handbremse mit Gleitschiene

30.04 Handgas und Handbremse mit Gleitschiene mit Orthese

30.05 Abgenommenes/heruntergeklapptes Gas- und Bremspedal

30.06 Bodenerhöhung

30.07 Trennwand seitlich des Bremspedals

30.08 Trennwand seitlich des Bremspedals mit Prothese

30.09 Trennwand vor Gas- und Bremspedal

30.10 Mit Fersen-/Beinstütze

30.11 Elektrisch betriebene Beschleunigung und Bremse

 

35 Angepasste Bedienungsvorrichtungen (Schalter für Licht, Scheibenwischer/-waschanlage, akustisches Signal, Fahrtrichtungsanzeiger usw.)

35.01 Bedienung der Schaltvorrichtungen, ohne die Lenkung und die Bedienung
nachteilig zu beeinflussen

35.02 Bedienung der Schaltvorrichtungen, ohne das Lenkrad/Zubehör (Drehknopf,
Drehgabel usw.) loszulassen

35.03 Bedienung der Schaltvorrichtungen mit der linken Hand, ohne das
Lenkrad/Zubehör (Drehknopf, Drehgabel usw.) loszulassen

35.04 Bedienung der Schaltvorrichtungen mit der rechten Hand, ohne das
Lenkrad/Zubehör (Drehknopf, Drehgabel usw.) loszulassen

35.05 Bedienung der Schaltvorrichtungen und Gas- und Bremsschaltung, ohne das
Lenkrad/Zubehör (Drehknopf, Drehgabel usw.) loszulassen

 

40 Angepasste Lenkung

40.01 Standardservolenkung

40.02 Verstärkte Servolenkung

40.03 Lenkung mit Hilfssystem erforderlich

40.04 Verlängerte Lenksäule

40.05 Angepasstes Lenkrad (mit verbreitertem und/oder verstärktem Teil,
verkleinertem Lenkraddurchmesser usw.)

40.06 Höhenverstellbares Lenkrad

40.07 Senkrechtes Lenkrad

40.08 Waagrechtes Lenkrad

40.09 Fusslenkung

40.10 Andersartig angepasste Lenkung (Steuerknüppel usw.)

40.11 Drehknopf am Lenkrad

40.12 Drehgabel am Lenkrad

40.13 Mit Orthese, Tenodese

 

42 Angepasste(r) Rückspiegel

42.01 Rechter Aussenrückspiegel erforderlich

42.02 Aussenrückspiegel auf dem Kotflügel

42.03 Zusätzlicher Innenrückspiegel mit Sichterweiterung

42.04 Innenrückspiegel mit Rundsicht

42.05 Rückspiegel für toten Winkel

42.06 Elektrisch bedienbare Aussenrückspiegel

 

43 Angepasster Führersitz

43.01 In der Höhe angepasster Führersitz in normalem Abstand zur Lenkung und zu
den Pedalen

43.02 Der Körperform oder der Grösse angepasster Sitz

43.03 Führersitz mit Seitenstützen zur Verbesserung der Sitzstabilität

43.04 Führersitz mit Armlehne

43.05 Verlängerte Gleitschiene des Führersitzes

43.06 Angepasster Sicherheitsgurt

43.07 Hosenträgergurt 


(44) Anpassungen des Motorrades (verpflichtende Verwendung von Untercodes)

44.01 Einzeln gesteuerte Bremsen

44.02 (Angepasste) Handbremse (Vorderrad)

44.03 (Angepasste) Fussbremse (Hinterrad)

44.04 (Angepasster) Beschleunigungsmechanismus

44.05 (Angepasste) Handschaltung und Handkupplung

44.06 (Angepasste) Rückspiegel

44.07 (Angepasste) Bedienungselemente (Fahrtrichtungsanzeiger, Bremsleuchten usw.)

44.08 Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füssen
gleichzeitig ermöglichen


BESCHRÄNKUNG AUF EIN BESTIMMTES FAHRZEUG

45 Motorrad nur mit Seitenwagen

50 (..) Beschränkung auf ein bestimmtes Fahrzeug (Angabe der Fahrgestell- oder der
Stammnummer)

51 (..) Beschränkung auf ein Fahrzeug unter Angabe der Kontrollschildnummer


VERWALTUNGSANGELEGENHEITEN

70 (..) Umtausch des Führerausweises eines Drittlands (Landeszeichen in Klammern)

71 (..) Duplikat des Führerausweises Nummer … (Landeszeichen und
Ausweisnummer im Falle eines Drittlandes; z. B. 71.98765 321.HR)

78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

79 (..) Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen
entsprechen


Nationale Beschränkungen und Zusatzangaben zu bestimmten Kategorien,
Unterkategorien und Spezialkategorien

101 Besondere Auflage
(die ausführliche Verfügung wird bei ausweisausstellenden Behörde aufbewahrt)

25kW     A: Motorräder bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg

45kmh   A1: Motorräder der Unterkat. A1 mit auf höchstens 45 km/h beschränkter Geschwindigkeit

121       B, B1, C, C1 oder F: Berufsmässiger Personentransport

122      B, B1, oder F: beschränkt auf Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg für Ambulanzen-, Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte.
Sowie berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h erreichen. Sowie berufsmässiger Personentransport bei Fahrten, bei denen der Fahrpreis in anderen Leistungen eingerechnet ist und die Fahrstrecke nicht mehr als 50 km beträgt   (Art. 4 Abs. 1 Bst. a, b und c ARV 2):

3,5t      D1: Beim Umtausch der bisherigen Kat. D2 (Übergangsrecht).  3,5  Tonne ist nur eingetragen , wenn keine schwere Kategorie (ab C1) vorhanden ist

106       D1: Beim Umtausch der bisherigen Kat. D1 und D2. Im Binnenverkehr (CH) zum nichtberufsmässigen Führen von Kleinbussen zum Personentransport: 

              - mit einem Gesamtgewicht von max. 3,5t und mit mehr als 16 Sitzplätzen (exkl. Führer)  & zum Mitführen von Anhängern von mehr als 750 kg an Kleinbussen.

107       D: Regionaler Linienverkehr (Übergangsrecht)

108       B: Kennzeichen „Arzt/Notfall" bewilligt

109      Bei Kat. C1 / C1E: Zum Führen von Wohnmotorwagen und Feuerwehrmotorwagen mit mehr als 7,5 t berechtigt (Übergangsrecht)

110       B oder C: Zum Führen von Trolleybussen berechtigt

111      C, C1, D, D1 oder Bewilligung berufsm. Personentransport: Der ausländische Führerausweis muss mitgeführt werden

118      C1: Berechtigt zum Führen von allen Feuerwehrmotorwagen, unabhängig von der Platzzahl und dem Gesamtgewicht

G40      G: Landwirtschaftstraktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und landwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge


Zusatzangaben, die nur im Lernfahrausweis eingetragen werden (Legende auf der Rückseite des LFA)

112   Lernfahrten nur mit Fahrlehrer oder Ausbilder

113   Lernfahrten ohne Begleitperson bewilligt (nur wenn Ausnahme von der Begleitpflicht bewilligt wird)

114   Gilt nur mit Bescheinigung über Grundschulung

115   Gilt nur nach bestandener Theorieprüfung (nur für LFA bis 31.03.2003)

118   Berechtigt zu Lernfahrten mit Feuerwehrmotorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7500 kg und Fahrschullastwagen


Ersatz der Fahrlehrerausweise durch Zusatzangaben im Führerausweis im Kreditkarten Format (FAK)

201 Fahrlehrer Kat. I     (leichte Motorwagen)

202 Fahrlehrer Kat. II    (schwere Motorwagen)

204 Fahrlehrer Kat. IV  (Motorräder)



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