CZV   -   Chauffeur Zulassungs Verordnung

 


Fähigkeitsausweis CZV für C, C1 und D, D1

Seit 1. September 2009:

Wer mit Motorwagen der Kategorie D oder der Unterkategorie D1 Personentransporte durchführen will, benötigt den Fähigkeitsausweis für den Personentransport.
Wer mit Motorwagen der Kategorie C oder der Unterkategorie C1 Gütertransporte durchführen will, benötigt den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.


Dafür muss zusätzlich zum Führerausweis:

1. den Fähigkeitsausweis (auch Ausweis 95 genannt) für den Personen- und/oder Gütertransport erwerben.  (Infos zur Ausbildung siehe unter "CZV Ausbildung")


und


2. sich regelmässig weiterbilden. Alle fünf Jahre ist 5 Tage Weiterbildung Pflicht. (Infos zur Weiterbildung siehe unter: "CZV Weiterbildung"



Wer die Kategorien C/C1 und D/D1 nach dem 1. September 2009 erworben hat (Prüfungsdatum im Führerausweis), der muss zum Erlangen des CZV Ausweises die CZV Prüfungen ablegen.

Wer die CZV Prüfungen noch nicht absolviert hat, jedoch trotzdem sofort beruflich arbeiten möchte, muss zwingend von einer Ausbildungsstätte den Nachweis immer auf sich tragen, dass er bei der Ausbildungsstätte zur Ausbildung angemeldet ist.

Weitere Infos: siehe unter "www.cambus.ch"  (Camion & Bus)



Fähigkeitsausweis bestellen:

Wer die praktische Führerprüfung für die Kat. C1, C, D1, D noch vor dem 1. September 2009 abgeschlossen hat, erhält den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei, sofern 5 Tage Weiterbildung in den letzten 5 Jahren besucht wurden. Der Fähigkeitsausweis kann dann hier beantragt werden: "CZV Fähigkeitsausweis"

​​​​​​


Ausnahmen  Sie benötigen KEINEN Fähigkeitsausweis​​​​​​​:
  • für private Fahrten,
  • für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h,
  • für Militär, Polizei, Feuerwehr, Zollverwaltung, Zivilschutz,
  • für Probe- oder Überführungsfahrten,
  • in Notfällen oder für Rettungsmassnahmen,
  • für Lern-, Übungs- oder Prüfungsfahrten,
  • zum Transport von Material oder Ausrüstung zur Berufsausübung, sofern das Führen des Fahrzeugs im Durchschnitt einer Woche höchstens die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nimmt,
  • im werkinternen Verkehr.