C1:  Wohnmobile und Klein - Lastwagen bis 7'500kg  / sowie Ambulanz und Feuerwehr Code 118

Wohnmobil Fahrschule
Ambulanz fahrschule
Mindestalter:  18 Jahre                                   Voraussetzung:  Kategorie B                                    Lernfahrausweis: Ja                                    Begleitperson: Ja     
Berechtigungen:  B, B1, C1, F, G, M sowie BPT & D1 sofern Mindestalter 21 Jahre und 1 Jahr Fahrpraxis erreicht &  z.T. Feuerwehrmotorwagen über 7,5 t

Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg; hinter einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden

Zusätzliche Berechtigung innerhalb der Schweiz (Binnenverkehr):
1) das Führen leerer Fahrzeuge der Kat. D1 das Mitführen von Anhängern der Landwirtschaft, Feuerwehr, Polizei und des Zivilschutzes          

2) Feuerwehr:  Wird die Prüfung mit einem Feuerwehrmotorwagen > 7500 kg oder einem Fahrschullastwagen der Kat. C absolviert, dürfen Feuerwehrmotorwagen mit einem Betriebsgewicht von mehr als 7500 kg gefahren werden. Im Ausweis wird zusätzlich Code 118 eingetragen.


Informationen für Ambulanz Fahrer:innen betreffend CZV:




Der Weg zum Ausweis
Lernfahrausweis



1. Gesuch Lernfahrausweis

Lernfahrausweis
Füllen Sie das Formular "Lernfahrgesuch" aus. 

Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung erteilt. 

Er ist 2 Jahre gültig.



   



2. Medizinische Untersuchung

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung für eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung sowie eine Adressliste der Vertrauensärzte zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins. Spricht aus medizinischer Sicht nichts gegen Ihre Bewerbung, erhalten Sie den Lernfahrausweis und die Anmeldeunterlagen zur Zusatz-Theorieprüfung.



 3. Zusatz-Theorieprüfung  (gleiche Prüfung wie D1) 

lastwagen theorie
Mit der Prüfung der Zusatztheorie stellt die Zulassungsbehörde fest, ob der/die Gesuchsteller/in über die für die entsprechende Kategorie notwendigen zusätzlichen theoretischen Kenntnisse verfügt.

- ARV 1: Arbeits- & Ruhezeitverordnung (nur Geltungsbereich)
- Signale & Verkehrsregeln
- Ladungssicherung
- Fahrtschreiber
- Reifen & Felgen
- Batterien
- Schmierung- & Motorkühlung
- Bremssysteme der Motorwagen





Theorieunterricht können Sie im Gruppenunterricht bei Ihrer Fahrschule besuchen. 
(siehe Daten bei "Standorte")


Die Theorieprüfungen werden grundsätzlich am Computer abgelegt. 30 Fragen, max. 3 Fehler. 
Alle Fragen sind mit Bildern versehen (es gibt keine reinen Textfragen).

Prüfungssprachen: deutsch, französisch, italienisch.

Ab 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.


   

4. Praktische Prüfung 

An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann. Es wird eine einwandfreie Fahrzeugbedienung und ausgeglichene, vorbildliche Fahrweise verlangt.

Die Prüfung (inkl. Manöver) dauert 90 Minuten.

Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.



Prüfungsfahrzeug

Ein Motorwagen der Unterkategorie C1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 4 t und einer Länge von mindestens 5 m, das eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch ist wie die Führerkabine

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Feuerwehr

Wird die Prüfung mit einem Feuerwehrmotorwagen > 7500 kg oder einem Fahrschullastwagen der Kat. C absolviert, dürfen Feuerwehrmotorwagen mit einem Betriebsgewicht von mehr als 7500 kg gefahren werden. Im Ausweis wird zusätzlich Code 118 eingetragen.

 


Lernfahrt

Ein gültiger Lernfahrausweis der Kategorie C1 berechtigt zu Fahrten mit einer Begleitperson, die
-   das 23. Altersjahr vollendet hat und
-   seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt;
-   die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können.

Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen.

Mitfahrer sind erlaubt.

Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.

 


Info zur bisherigen Kategorie C1 auf dem alten blauen Führerausweis

Die bisherige Kategorie C1 berechtigt nach Ausstellung des neuen Führerausweises zum Führen von Motorfahrzeugen der neuen Unter-Kategorie C1 und C1E von Wohnmotorwagen und Feuerwehrmotorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7'500 kg. Beim Umtausch werden die Kategorien C1 und C1E mit dem Code 109 (inkl. Motor Home > 7.5 t) ergänzt.

Die Pflicht, sich einer vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, besteht für die Inhaber eines Führerausweises der Kategorien C und D sowie der Unterkategorien C1 und D1. Dies gilt jetzt auch für die bisherigen Führerausweisinhaber der Kategorie C1. Das heisst, die Ausstellung des neuen Führerausweises für die Kat. C1 und C1E wird Ihnen erst nach der vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung erteilt.

Wenn Sie auf die bisherige Führerausweiskategorie C1 verzichten wollen, für die nun eine periodische vertrauensärztliche Untersuchung notwendig ist, bitten wir Sie, den Verzicht beim Beantragen des neuen Ausweises festzuhalten.