M:  Motorfahrräder

                                                                                                                                                         

               Mindestalter: 14

Voraussetzung:  keine

Nothelferkurs,  Verkehrskunde & Grundkurs:  nicht notwendig

Lernfahrausweis: nein

Begleitperson: nicht erforderlich

Berechtigung:  Kategorien M
Der Ausweisinhaber darf zudem Leichtmofas und andere Fahrzeuge,
für welche kein Führerausweis erforderlich ist,
vor dem Erreichen des 16. Altersjahr führen.

  

Zusätzliche Berechtigung innerhalb der Schweiz (Binnenverkehr): 
- das Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen dieser Kategorie.

  

Der Weg zum Führerausweis

  

  

1. Gesuch Lernfahrausweis

lernfahrausweis

Obwohl für die Kategorie M kein Lernfahrausweis nötig ist,
füllen Sie das Anmeldeformular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw.  Führerausweises" aus.
    

  

  

2. "Vereinfachte" Theorie-Prüfung 

fahrschule theorie
Eine den Eigenarten der Fahrzeugkategorien angepasste, vereinfachte Basistheorieprüfung.

Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters absolviert werden.

Die Theorieprüfungen werden grundsätzlich am Computer abgelegt. 30 Fragen, max. 9 Fehler. 

Prüfungssprachen:  deutsch, französisch, italienisch.

Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Theorieprüfung innert 10 Arbeitstagen zugestellt.

Ab 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.


  


Eine Lern-CD zum Kauf ist im Fachhandel erhältlich (drei sprachig: D/F/I)

 

    

3. Praktische Prüfung

Eine praktische Führerprüfung wird nur dann verlangt, wenn der Bewerber das Mindestalter noch nicht erreicht hat oder wenn die Behörde Zweifel an der Eignung hat.

 

 

Infos zu E-Bikes / Elektrovelos die ebenfalls zur Kat. M gehören