A1:  Motorrad oder Roller

ab 16 Jahre bis max. 125ccm, max. 11Kw oder
ab 15 Jahre beschränkt auf max. 50ccm, max. 45km/h, max. 4kW

                                                                                                                                                         

Motorrad 125ccm

Mindestalter:  16  (15 bis 50ccm)

Lernfahrausweis:  Ja

Begleitperson:  nicht erforderlich

Berechtigungen:   A1, F, G, M


Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW

("Elektro" E-Roller A1: 15 Jahre max. 4kW Dauerleistung / 16 Jahre max. 11kW Dauerleistung)

Für 50 ccm Hubraum oder einer Motorleistung von max. 4 kW: Das Befahren von Autobahnen ist nicht erlaubt! 

Info: wer die Kat. F im alten Ausweis (also der blaue Papierausweis) hat erhält beim Umtausch in den neuen Ausweis die Kat. A1 beschränkt, jedoch auf 45 km/h limitiert. (da er damals für F nur eine vereinfachte Theorieprüfung ablegte)


Min.
Alter 
ich
möchte
  Vorhandener
Ausweis
  Nothelfer
Kurs
Theo.
Prüfung
VKU
Kurs
Grundschulung Praktische
Prüfung
                                                                                                                                                                                   
15 50ccm  
keiner oder
M (Mofa)
  ja ja 8 Std. 12 Stunden ja
                   
16
 
 
 
16
125ccm
 
 
 
125ccm
 
 
keiner
 
 
A1 nur bis 50ccm.
(Praktische Prüfung damals auf 50ccm gemacht) 
 
ja
 
 
 
---
ja
 
 
 
---
8 Std.
 
 
 
---
12 Stunden
 
 
 
---
ja
 
 
 
---
                   
18 125ccm  
 
A1 nur bis 45km/h
geschenkt erhalten mit
Kat. B bis 1.4.2003
  --- --- --- 12 Stunden ---
                   
18 125ccm  
 
Ausweis Kat. B (Auto)
nach 1.4.2003 gemacht
  --- --- --- 12 Stunden ---
                   
                   
                   
                   
Der Weg zum Führerausweis


1. Nothelferkurs (falls noch nicht absolviert)  z.B. beim Samariterverein usw. siehe bei "Auto -> Nothelfer"

    
Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig.

Inhaber der Kategorien A1 beschränkt (50ccm), B oder B1 sowie Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte und Pflegepersonal sind vom Kursbesuch befreit.


2. Gesuch Lernfahrausweis  

lernfahrausweis
Füllen Sie das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr-Ausweises" aus. 

Die Bescheinigung des Nothelferkurses sollte dem Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" beigelegt werden. Spätestens aber bei der Anmeldung zur Theorieprüfung.

Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt.
(Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt, wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind)

Er ist 4 Monate gültig. Nach absolvierter Grundschulung wird dieser um 12 Monate verlängert.   

ACHTUNG: Auch wenn Sie bereits im Besitz der Kat. B sind und nur die praktische Grundschulung absolvieren müssen, ist dafür ein Lehrnfahrausweis zu lösen!!

     

   

3. Theorie-Prüfung  (nicht nötig wenn im Besitze des Ausweises Kat. A1 beschränkt, B oder B1)

fahrschule theorie

Theorieunterricht (Fragebogen-Theorie) können Sie im Gruppenunterricht bei Ihrer Fahrschule besuchen.  (siehe Daten bei "Standorte")

Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters absolviert werden.

Die Theorieprüfungen werden grundsätzlich am Computer abgelegt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 150 Punkten deren 135 erreicht werden.

Sprachen: in deutsch, französisch und italienisch. Im Kanton ZH zusätzlich auch in englisch.

Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Theorieprüfung innert 10 Arbeitstagen zugestellt.

Ab 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.


4. Verkehrskunde-Unterricht VKU  (4 x 2 Stunden)  beim Fahrlehrer, siehe Daten bei "VKU"

Voraussetzung zum Besuch ist der Besitz des Lernfahrausweises.

Ein besuchter Verkehrkunde Unterricht ist ab 2021 für immer gültig.

Inhaber der Kategorien A1 beschränkt, B oder B1 sind vom Kursbesuch befreit.


5. Grundschulung    beim Fahrlehrer, siehe Daten bei "Motorrad"

motorradgrundkurs
Kursdauer: 12 Stunden

Nicht obligatorisch für Inhaber der Kategorie A1 beschränkt auf 50ccm.
Aber obligatorisch für Inhaber der Kategorie A1 beschränkt auf 45km/h.

Ab 2021 ist die Grundschulung für immer gültig.



6. Praktische Prüfung  (nicht nötig wer die Prüfung Kat. A1 beschränkt oder B abgelegt hat)

An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann.

Besonderheit Kat. A1: Die Prüfungsabnahme erfolgt mit Begleitfahrzeug. Anweisungen werden mittels Funk erteilt.

Die Prüfung (inkl. Manöver) dauert ab Mitte 2024: 45 Minuten.

​​​​​​​

Für die Führerprüfung muss eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden.
Achtung: im Winter finden keine Motorradprüfungen statt.

Alle Informationen zur Führerprüfung siehe hier: "Führerprüfung"


Bei der Kategorie A1 wird nach der Begrüssung und Orientierung sofort zur Prüfung gestartet (Fahren im Verkehr).

Die Prüfung der Manöver erfolgt nach der Rückkehr ins Strassenverkehrsamt auf den vorgesehenen Plätzen. Bei nicht bestandener Manöverprüfung muss trotzdem die ganze Prüfung, inkl. Fahren im Verkehr wiederholt werden.

  

Der Kandidat/die Kandidatin muss an der Manöverprüfung nachweisen, dass er/sie das Motorrad beherrsch:

Aus den fünf Manövervarianten wird nebst der starken Bremsung min. ein weiteres Manöver geprüft.

Anforderungen an die Manöver der Kategorie A1:

1. Spurgasse (10m lang. 1m breit): In Sitzposition (Füsse auf den Fussrasten) Motorrad in möglichst langsamer Fahrt stabilisieren und beherrschen. Die Richtzeit von 15 Sekunden sollte nicht unterschritten werden.

2. Anfahren am Berg: Sicheres Wegfahren und Einfügen in den Verkehr innert nützlicher Frist, ohne Zurückrollen oder Durchdrehen des Hinterrades. Das Manöver kann auch im Verkehr geprüft werden.

3. Slalom: In Sitzposition um Pilonen oder aufgemalte Markierungen fahren, mit angemessener Bedienung von Kupplung und Gas, ohne Mithilfe der Füsse (Abstehen).

4. "Enge Acht": In Sitzposition zielgenau manövrieren mit angemessener Bedienung von Kupplung, Gas und Bremse ohne abzustehen.

5. Starke Bremsung: Optimales Bremsen mit der grösstmöglichen Verzögerung bis zum Stillstand. Geschwindigkeit vor Bremsbeginn - den Verhältnissen angepasst - 45 bis 50 km/h. Hinweis:
Bei allen Manöverteilen werden auch die Fahrzeugbeherrschung/Bedienung, und die Blicktechnik gewertet.


Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.


Prüfungsfahrzeug 

Motorrad ohne Seitenwagen der Kategorie A1 mit einer Hochstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h.

Ab 15 Jahre: Nenn- bezw. Dauerleistung bis max. 4 kW.

Ab 16 Jahre: wird ein Kleinmotorrad als Prüfungsfahrzeug verwendet, wird im Ausweis dann 45 km/h eingetragen.

Mehrspurige Motorräder sind als Prüfungsfahrzeug für alle Kategorien unzulässig.

    

Lernfahrt

Der Lernfahrausweis der Kategorie A1 oder der Unterkategorie A1 beschränkt berechtigt zu Lernfahrten ohne Begleitperson.

Mitfahrer sind nur erlaubt, wenn diese Person selbst im Besitz der entsprechenden Kategorie ist. 

Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen. 

Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.