Lastwagen - Car - Anhänger


1. Obligatorische Weiterbildung "CZV"

Wer ab dem 1. September 2009 mit Cars, Kleinbussen oder Lastwagen Personen oder Güter transportieren will, muss zusätzlich zum Führerausweis den Fähigkeitsausweis für den Personen- und/oder Gütertransport erwerben und sich regelmässig weiterbilden.

Alle fünf Jahre ist Weiterbildung Pflicht

Die Weiterbildungspflicht gilt für alle Inhaberinnen und Inhaber des Fähigkeitsnachweises. Die Kursdauer beträgt 35 Stunden und muss alle fünf Jahre nachgewiesen werden. Dementsprechend wird der Fähigkeitsausweis jeweils auf fünf Jahre befristet. Für die Verlängerung muss der Berufschauffeur sein Wissen und Können bei einer von den Kantonen anerkannten und beaufsichtigten Weiterbildungsstätte auffrischen. Um diejenigen zu belohnen, die sich freiwillig weiterbilden, werden ab 1.1.2007 besuchte Weiterbildungen an die Pflichtstunden angerechnet, sofern sie den Inhalten der neuen Verordnung entsprechen.

Weiterbildungskurse für den Fähigkeitsausweis: siehe unter "LKW, CAR, Anhäger", dann unter "CZV Weiterbildung". 

Oder klicke hier: "CZV Weiterbildung"   

 



2. Freiwillige Kurse

3. ADR / SDR

Wer gefährliche Güter transportiert, braucht zwingend den ADR-Ausweis.

Merke, sobald am LKW vorne und hinten die orange Tafelgeöffnet werden muss, darf nur mit ADR-Ausweis gefahren werden!

Folgende Anbieter von ADR-Kursen können wir empfehlen:

ADR / SDR Kurse