G:  Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge

                    

                                                                                                                                       

 Mindestalter: 14

Voraussetzung:  keine

Nothelferkurs & Verkehrskunde:  nicht notwendig

Lernfahrausweis: nein

Begleitperson: keine erforderlich

Berechtigung: 
Kategorien G, M
Der Ausweisinhaber darf zudem Leichtmofas und andere Fahrzeuge,
für welche kein Führerausweis erforderlich ist,
vor dem Erreichen des 16. Altersjahr führen.

  

Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge.

Wer an einem vom ASTRA anerkannten Traktorfahrkurs teilgenommen hat, darf auch landwirtschaftliche Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h sowie landwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge führen. Im Ausweis wird der Code G40 eingetragen.

Für Infos betreffend G40 Kurse klicke hier:      G40 Kurse

Zusätzliche Berechtigung innerhalb der Schweiz (Binnenverkehr): 
- das Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen dieser Kategorie.

  

  

Der Weg zum Führerausweis

  

  

1. Gesuch Lernfahrausweis

lernfahrausweis

Obwohl für die Kategorie G kein Lernfahrausweis nötig ist,
füllen Sie das Anmeldeformular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw.  Führerausweises" aus. 
    

  

  

2. Theorie-Prüfung 

fahrschule theorie
Eine den Eigenarten der Fahrzeugkategorien angepasste, vereinfachte Basistheorieprüfung.

Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters absolviert werden.

Die Theorieprüfungen werden grundsätzlich am Computer abgelegt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 120 Punkten deren 108 erreicht werden.

Prüfungssprachen:  deutsch, französisch, italienisch.

Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Theorieprüfung innert 10 Arbeitstagen zugestellt.

Ab 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.


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Eine Lern-CD zum Kauf ist im Fachhandel erhältlich (drei sprachig: D/F/I)

  

 

3. Praktische Prüfung

Eine praktische Führerprüfung wird nur dann verlangt, wenn der Bewerber das Mindestalter noch nicht erreicht hat oder wenn die Behörde Zweifel an der Eignung hat.