![]() | Am 1. Dezember 2005 tratt die Zweiphasenausbildung, verbunden mit dem Führerausweis auf Probe in Kraft. Der heutigen Ausbildung folgt eine dreijährige Probezeit mit obligatorischer Weiterbildung. In dieser Weiterbildung soll der Neulenker lernen, die Gefahren des Strassenverkehrs noch besser zu erkennen und darauf richtig zu reagieren. |
1. Führerausweis auf Probe
Wer ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellt, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung für drei Jahre nur auf Probe. Erst nach dem Besuch einer Weiterausbildung wird der Ausweis danach unbefristet abgegeben.
Zweiter Lernfahrausweis: Wer nachweisen kann, vor dem 1.Dezember 2005 jemals einen Lernfahrausweis der Kategorien A oder B besessen oder ein Lernfahrausweisgesuch gestellt zu haben erhält einen unbefristeten Führerausweis.
Begehen Inhaber eines Führerausweises auf Probe eine leichte Widerhandlung, wird weder die Probezeit verlängert noch der Führerausweis annulliert.
Die Probezeit wird nur um ein Jahr verlängert, wenn der Führerausweis auf Probe wegen Begehung einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung entzogen wird. Der Führerausweis auf Probe verfällt, wenn während der Probezeit eine weitere mittelschwere oder schwere Widerhandlung begehen.
Wer danach noch Motorfahrzeuge lenken will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen. Darüber hinaus ist den üblichen Unterlagen ein verkehrspsychologisches Gutachten einer behördlich anerkannten Stelle beizulegen, das die Fahreignung bejaht und nicht älter als drei Monate ist. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung ausgestellt werden.

2. Weiterbildung
Inhalt des Kurstages innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb des Führerausweises
Am Kurstag werden das Bewusstsein der Kursteilnehmenden für die eigenen Fähigkeiten und der Umgang mit Risiken thematisiert. Mittels Unfallanalysen werden einerseits verschiedene Unfallursachen, andererseits aber auch die straf- und massnahmerechtlichen, finanziellen und sozialen Folgen aufgearbeitet. Die Kursteilnehmenden sollen zudem auf einem für den übrigen Strassenverkehr nicht zugänglichen Platz gefahrlos erkennen und erleben, warum sie nicht in gefährliche Verkehrssituationen geraten sollen und wie sie diese vermeiden können. Der Kurstag muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe besucht werden. Zu diesem Zeitpunkt ist erwiesenermassen die Unfallhäufigkeit der Neulenkenden besonders hoch.