Wie viele Fahrlektionen braucht es?

Vom Gesetzt her nur die Stunden der obligatorischen Grundschulung. (je nach Kat. 6,8 oder 12 Stunden).

Es empfielt sich aber sehr, nach der Grundschulung im Gruppenunterricht noch beim Fahrlehrer ein paar Einzel-Lektionen als Prüfungsvorbereitung zu buchen!! Unbedingt frühzeitig anmelden, nicht erst zwei Tage vor der Prüfung, denn gute Fahrlehrer sind oft für etwa eine Woche im Voraus ausgebucht!!

In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern kein Obligatorium für eine bestimmte Anzahl Fahrlektionen beim Fahrlehrer. Wie viele Fahrstunden es braucht richtet sich mehr nach den Möglichkeiten des Fahrschülers auch privat zu üben, dem Flair, der Lern- und Konzentrationsfähigkeit. Zu guter Letzt braucht es eine gute Portion Motivation, alle die des Schülers erlernten theoretischen Gesetze nun in die Praxis umzusetzen.

Achtung bei "Billig Fahrschulen". 1. Billig heisst oft nicht günstiger Fahren! 2. Wer billig Arbeitet tut dies meist nur weil er dazu gezwungen ist; d.h. zuwenig Fahrschüler hat und desshalb lieber fast nichts verdient als gar keine Arbeit zu haben. !!!Eine gute und seriöse Fahrschule hat aber immer genügend Arbeit!!! 

Oberstes Ziel einer seriösen Fahrschule ist: So wenig Fahrlektionen wie möglich, aber so viele wie nötig.

In der Schweiz darf ein Fahrschüler mit einer Begleitperson hinten drauf fahren. Dies aber nur, wenn die Begleitperson im Besitz dessen Führerschein ist, dessen Kategorie sie beaufsichtigt. (bei den Kategorien Motorräder spielt es keine Rolle, wie alt die Begleitperson ist und wie lange diese die Kategorie besitzt)

Das Motorrad braucht auch für private Übungsfahrten ein blaues "L". Das verwendete Fahrzeug muss in gutem technischen Zustand sein.

Verkehrsreiche Strassen dürfen gemäss Gesetz erst bei fortgeschrittener Ausbildungsdauer und Autobahnen erst bei Prüfungsreife befahren werden.

Die privaten Fahrstunden sollten mit den in der Fahrstunden erlernten Unterlagen erfolgen und nicht nach dem Motto "ANNO dazumal" gemacht werden. Es gibt laufgend neue Regelungen und Gesetze, welche unsere Eltern und älteren Freunde leider nicht mehr kennen. Wenn privat geübt wird, dann anhand der Unterlagen vom Fahrlehrer. Es sollte nicht nur einfach in der Gegend herumgefahren werden, sondern gezielte Übungen, die vorgängig in der Fahrschule eingeschult worden sind, weiter vertieft werden. Z.B. das Befahren von Kreisverkehr, Kreuzungen, Gabelungen, Einmündungen, Einspuren, nach Wegweiser fahren, Vortritt und Blicktechnik. Etliche Fahrlektionen könne gespart werden, in dem man privat die Manöver übt!! Dies sind:  starkes Bremsen, Spurgasse, Slalom, Acht, Berganfahren, Wenden.

INFO: alle möglichen Prüfungs-Manöver sind unter "Motorrad Prüfung" ersichtlich.