Formulare

                                                                                                                                                         

Gesuch Lernfahrausweis

Lernfahrausweis
Füllen Sie das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr-Ausweises" aus. 

Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt.
(Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt, 
wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind).


  
 
 
Beim erstmaligen einreichen muss der Gesuchsteller beim Strassenverkehrsamt oder der Gemeindeverwaltung/Einwohnerkontrolle persönlich vorsprechen. Beilagen:
1) das vollständig ausgefüllte Gesuch (inklusive Sehtest, nicht älter als 2 Jahre)
2) ein farbiges Passfotos (ca. 35 x 45 mm, keine Profilaufnahmen, ohne Kopfbedeckung, keine Computer-Prints, nicht älter als 1 Jahr) sofern noch nicht im Besitz eines Führerausweises in Kreditkartenformat
3) CH-Bürger: ID/Pass       Ausländer: Ausländerausweis
4) falls schon vorhanden, den gültigen Nothelferausweis im Original (nicht älter als 6 Jahre)


Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen (Gebühr 15.-) erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Zulassungsbewilligung und Anmeldekarte zur Theorieprüfung, welches Ihnen frühestens 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters zugestellt wird. Sollten Sie bei Gesuchsstellung das Mindestalter bereits erreicht haben, ist eine Bearbeitungszeit von mehreren Tagen zu berücksichtigen.


Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt. (Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt, wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind).


Die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises ist befristet. Dieser wird nur bei den Kat. A & A1 mit dem Besuch der praktischen Grundschulung ein Mal um 12 Monate verlängert.

Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn der Inhaber 3 Mal in Folge die praktische Führerprüfung nicht bestanden hat und die Zulassungsbehörde dann aufgrund eines Tests die Fahreignung des Bewerbers verneint.

Einen zweiten Lernfahrausweis für die gleiche Kategorie (mit neuem Gesuchsformular) kann nur beantragen, wer auf Grund eines Tests (Wiener Testsystem "Schuhfried") beim Strassenverkehrsamt als fahrgeeignet gilt oder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des ersten Lernfahrausweises noch nicht alle Prüfungmöglichkeiten ausgeschöpft hat.
Mit dem Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Lernfahrausweises werden nicht bestandene praktische Prüfungen vom alten auf den neuen Lernfahrausweis übertragen. Wird ein neues Lernfahrausweisgesuch erst nach Ablauf einer Wartefrist von 2 Jahren gestellt, werden keine nicht bestandene praktische Prüfungen übernommen.


Keinen Lernfahrausweis benötigen:
- Inhaber des Führerausweises der Kat. C oder C1, die ein Gesuch der Kat. D1 stellen
- Inhaber des Führerausweises der Kat. C, die ein Gesuch der Kat. D stellen
- Bewerber der Kat. G und M


 

Umtausch Führerausweis im Kreditkartenformat FAK
     Wer einen blauen Führerausweis besitzt, kann, ist aber nicht verpflichtet, diesen in einen Führerausweis im Kreditkartenformat umzutauschen.

Hier können Sie einen Führerausweis im Kreditkartenformat beantragen:  Führerausweis im Kreditkartenformat




Ablegen der Prüfung in einem anderen Kanton

Die Theorie- und die praktische Prüfung kann auf Antrag in einem anderen Kanton als dem Wohnsitzkanton erfolgen.

Hier der Link zu den anderen kantonalen Strassenverkehrsämtern der Schweiz: alle Strassenverkehrsämter der Schweiz



Umschreibung eines ausländischen in einen schweizer Führerausweis

Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises:  Schweizer Führerausweis



Umzug / Adressänderung

Sie haben eine neue Adresse?

Sie sind in den Kanton Zürich zugezogen?

Sie sind weggezogen?

--> siehe hier: ​​​​​​​ADRESSÄNDERUNG