BE:  Personenwagen mit Anhänger

                                                                                                                      

                                   


Mindestalter: 17

Voraussetzung:  min. Lernfahrausweis Kategorie B

Lernfahrausweis: Ja

Begleitperson: nein*

Berechtigung:  Kategorien BE, C1E*, D1E*, DE*
* sofern im Besitz der Kategorie für das entsprechende Zugfahrzeug

Zusätzliche Berechtigung innerhalb der Schweiz (Binnenverkehr):
zum Mitführen eines Anhängers mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg an schweren Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber höchstens 4250 kg, sofern das Zugfahrzeug über einen "emissionsfreien" Antrieb verfügt und das 3500 kg überschreitende Gewicht einzig durch das Mehrgewicht der emissionsfreien Antriebstechnik verursacht wird.


Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.

Das heiss: Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, die das Gesamtgewicht 3500 kg (Auto und Anhänger zusammen) übersteigen.

  

BE Anhängerprüfung




Der Weg zum Führerausweis

  

  

1. Gesuch Lernfahrausweis

lernfahrausweis
Füllen Sie das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" aus. 

Er ist 2 Jahre gültig.
    


2. Praktische Prüfung

Gesuchsteller um einen Führerausweis der Kategorie BE, die den Lernfahrausweis vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erworben haben, müssen diesen seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. (Art. 22 Abs. 1bis... VZV)
((LKW Lehrlinge dürfen trotzdem schon ab  17  1/2  die praktische Prüfung ablegen.))

Übergangsbestimmung:
Personen mit Jahrgang 2003 können den Lernfahrausweis ab dem 1. Januar 2021 mit 17 Jahren erwerben.

Erhalten sie den Lernfahrausweis noch im Jahr 2021, dürfen sie die Autoprüfung ab dem 18. Geburtstag ablegen, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht zwölf Monate besitzen. Ohne diese Ergänzung hätten Personen mit Jahrgang 2003, die früh im Jahr Geburtstag haben, ab 2021 den Führerausweis wegen der einjährigen Lernphase erst mit knapp 19 Jahren erwerben können.

Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst 2022 oder später erwerben, müssen die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen.

Personen mit Jahrgang 2002 müssen den Lernfahrausweis noch im 2020 erwerben, falls sie keine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen wollen.


An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann.

Fahren unter Berücksichtigung der grösseren Länge und der andersartigen Nachlaufverhältnisse. Ab- und Ankuppeln des Anhängers bzw. des Sattelaufliegers mit den entsprechenden Funktionskontrollen und weitere, kategorienbezogene Manöver werden geprüft.

Prüfungsdauer (inkl. Manöver): 45 Minuten.

Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.

  

Prüfungsfahrzeug

Kombination aus Prüfungsfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von min. 1000 kg, die eine Geschwindigkeit von min. 80 km/h erreicht und die nicht der Kategorie B zuzurechnen ist. Der Anhänger muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch ist wie das Zugfahrzeug. Der geschlossene Körper des Anhängers kann geringfügig weniger breit sein, sofern die Sicht nach hinten über die Aussenspiegel des Zugfahrzeuges sichergestellt ist. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden.


Lernfahrt

Wer einen gültigen Lernfahrausweis der Kategorie BE besitzt ist berechtigt zu Fahrten mit einer Begleitperson, die
-   das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt;
-   die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können.

Wer den Führerausweis der Kategorie B besitzt ist berechtigt zu Fahrten ohne Begleitperson. Und darf auch Passagiere mitführen, selbst wenn diese nicht im Besitz der Kategorie BE sind (VRV Art. 27).

Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen.

Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.



Einfluss Fahrverhalten: der Anhänger Deichsellast auf das Zugfahrzeug  (Druck des Anhängers auf die Anhänger-Kupplung des Zugfahrzeug)