D1:  Klein-Bus 9 bis 16 Personen
Kleinbus Fahrschule



Mindestalter:  21 Jahre 

Voraussetzung:  1 Jahr Kategorie B
oder 3 Monate Kat. C oder Trolleybus
 
Lernfahrausweis: Ja (ausser bei Kat. C oder C1 --> D1)

Begleitperson:  Ja

Mitfahrer:  nur Begleitperson, Fahrlehrer,
Verkehrsexperten sowie weitere Fahrschüler



 Berechtigungen:  B, B1, C1, D1, F, G, M
Motorwagen (keine Gewichtsbeschränkung) zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Plätzen (Sitz- und Stehplätze) ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.


Info: Bewerber mit dem Ausweis C oder C1, die älter sind als 21 Jahre, müssen keine Prüfung ablegen sofern sie die Zusatzprüfung bereits früher absolviert haben und während min. 1 Jahr eine klaglose Fahrpraxis nachweisen können. Der Eintrag der Kategorie erfolgt auf Gesuch hin.

Inhaber der alten blauen Ausweise der Kat. D2 erhalten die Kat. D1 & D1E mit dem Eintrag 3.5t  106. (jedoch nicht berufsmässig). 

Wer bereits D1 mit dem Eintrag 3.5t  106 besitzt, dem wird nach bestandener Prüfung der Code 3.5t gelöscht, der Eintrag 106 bleibt aber bestehen.

(106 berechtigt im Binnenverkehr, also innerhalb der Schweiz, zum Führen von Kleinbussen (Gesamtgewicht max. 3.5t) mit mehr als 17 Sitzplätzen)


Informationen für Schüler-, Behinderten-, Arbeiter Transporte betreffend CZV und ​​​​​​​ARV:




Der Weg zum Ausweis
Führerausweis D1




1. Gesuch Lernfahrausweis
Lernfahrausweis D1
Füllen Sie das Formular "Lernfahrgesuch" aus. 

Zusätzlich zum Gesuch muss ein Fahrpraxisnachweis beilegt werden der bestätigt, dass Sie während min. 3 Monaten Kat. C oder Trolleybus oder während min. 1 Jahr Kat. B geführt haben. 

Während der Dauer der Fahrpraxis & min. der letzten 12 Monate darf keine Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsrecht begangen werden, die zum Ausweisentzug geführt hat.

Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung erteilt. Er ist 2 Jahre gültig.




2. Medizinische Untersuchung

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung für eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung sowie eine Adressliste der Vertrauensärzte zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins. Spricht aus medizinischer Sicht nichts gegen Ihre Bewerbung, erhalten Sie (ausser bei Kat. C oder C1 --> D1) den Lernfahrausweis und die Anmeldeunterlagen zur Zusatz-Theorieprüfung.



3. Zusatz-Theorieprüfung  (gleiche Prüfung wie C1)
D1 Prüfung

Mit der Prüfung der Zusatztheorie stellt die Zulassungsbehörde fest, ob der/die Gesuchsteller/in über die für die entsprechende Kategorie notwendigen zusätzlichen theoretischen Kenntnisse verfügt.

- ARV 1: Arbeits- & Ruhezeitverordnung (nur Geltungsbereich)
- Signale & Verkehrsregeln
- Sicherheits Ausrüstung
- Fahrtschreiber
- Reifen & Felgen
- Batterien
- Schmierung- & Motorkühlung
- Bremssysteme der Motorwagen


Theorieunterricht können Sie im Gruppenunterricht bei Ihrer Fahrschule besuchen.  (siehe Daten bei "Standorte")


Die Theorieprüfungen werden grundsätzlich am Computer abgelegt. 30 Fragen, max. 3 Fehler. 
Alle Fragen sind mit Bildern versehen (es gibt keine reinen Textfragen).

Prüfungssprachen: deutsch, französisch, italienisch.

Ab 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.




4. Praktische Prüfung (nicht nötig wenn min. 1 Jahr im Besitze des Ausweises Kat. C oder C1)

An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann. Es wird eine einwandfreie Fahrzeugbedienung und ausgeglichene, vorbildliche Fahrweise verlangt.

Die Prüfung (inkl. Manöver) dauert 90 Minuten.

Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.

  

Prüfungsfahrzeug:

Gesellschaftswagen der Unterkategorie D1 (max. 16 Fahrgastplätze) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von min. 4 t und einer Länge von min. 5 m, der eine Geschwindigkeit von min. 80 km/h erreicht. Es kann auch ein Prüfungsfahrzeug der Kategorie C1 verwendet werden.


​​​​​​​

Lernfahrt:

Wer einen gültigen Lernfahrausweis der Kategorie D1 besitzt ist berechtigt zu Fahrten mit einer Begleitperson, die
-   das 24. Altersjahr vollendet hat und
-   seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis, nicht mehr auf Probe, besitzt.

​​​​​​​

Auf Lernfahrten ist ein "L" anzubringen.

Wer keinen Lernfahrausweis der Kategorie D1 benötigt (bei Kat. C oder C1 --> D) ist berechtigt zu Fahrten ohne Begleitperson. Es ist kein "L" anzubringen.


Für Alle: Als Mitfahrer sind nur die berechtigte Begleitperson wie Fahrlehrer, Verkehrsexperten sowie weitere Fahrschüler erlaubt.


Lernfahrten sind auch auf Fahrzeugen der Kategorie C1 erlaubt.

Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.