Wie viele Fahrlektionen braucht es?
Vom Gesetz her nur die Stunden der obligatorischen Grundschulung, welche oft auch Grundkurs genannt wird.
Je nachdem welche Kategorie die Du schon hast: meistens 3 x 4 Std. = total 12 Std.
Es empfiehlt sich aber sehr, nach der Grundschulung im Gruppenunterricht noch beim Fahrlehrer ein paar Einzel-Lektionen als Prüfungsvorbereitung zu buchen!! Unbedingt frühzeitig anmelden, nicht erst zwei Tage vor der Prüfung, denn gute Fahrlehrer sind oft für etwa eine Woche im Voraus ausgebucht!!
In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern ausser dem Motorrad Grundkurs kein Obligatorium für eine bestimmte Anzahl Fahrlektionen beim Fahrlehrer. Wie viele Fahrstunden es braucht richtet sich mehr nach den Möglichkeiten des Fahrschülers auch privat zu üben, dem Flair, der Lern- und Konzentrationsfähigkeit. Zu guter Letzt braucht es eine gute Portion Motivation, alle das vom Motorrad Grundkurs erlernte und theoretischen Wissen in die Praxis umzusetzen.
Achtung bei "Billig Fahrschulen". 1. Billig heisst oft nicht günstiger Fahren! 2. Wer billig Arbeitet tut dies meist nur weil er dazu gezwungen ist; d.h. zu wenig Fahrschüler hat und desshalb lieber fast nichts verdient als gar keine Arbeit zu haben. !!!
Eine gute und seriöse Fahrschule hat aber immer genügend Arbeit!!!
Oberstes Ziel einer seriösen Fahrschule ist: So wenig Fahrlektionen wie möglich, aber so viele wie nötig.
In der Schweiz darf ein Fahrschüler mit einer Begleitperson hinten drauf fahren. Dies aber nur, wenn die Begleitperson im Besitz dessen Führerschein ist, dessen Kategorie sie beaufsichtigt. (bei den Kategorien Motorräder spielt es keine Rolle, wie alt die Begleitperson ist und wie lange diese die Kategorie besitzt)
Das Motorrad braucht auch für private Übungsfahrten ein blaues "L" und sollte in gutem technischen Zustand sein.
Verkehrsreiche Strassen dürfen gemäss Gesetz erst bei fortgeschrittener Ausbildungsdauer befahren werden.
Autobahnen dürfen erst bei Prüfungsreife befahren werden. In der Praxis heisst dies: erst wenn man den Prüfungstermin hat.
Die privaten Fahrstunden sollten mit den in der Fahrstunden erlernten Unterlagen erfolgen und nicht nach dem Motto "ANNO dazumal" gemacht werden. Es gibt laufend neue Regelungen und Gesetze, welche unsere Eltern und älteren Freunde leider nicht mehr kennen.
Wenn privat geübt wird, dann anhand der Unterlagen vom Fahrlehrer. Es sollte nicht nur einfach in der Gegend herumgefahren werden, sondern gezielte Übungen, die vorgängig in der Fahrschule eingeschult worden sind, weiter vertieft werden. Z.B. das Befahren von Kreisverkehr, Kreuzungen, Gabelungen, Einmündungen, Einspuren, nach Wegweiser fahren, Vortritt und Blicktechnik.
Etliche Fahrlektionen könne gespart werden, in dem man privat die Manöver übt!!
Dies sind: starkes Bremsen, Spurgasse, Slalom, Acht, Berganfahren, Wenden.