BE: Personenwagen mit Anhänger
Anhänger Fahrschule
Mindestalter: 17
Voraussetzung: min. Lernfahrausweis Kategorie B
Lernfahrausweis: Ja
Begleitperson: Nein*
Berechtigungen: Kategorien BE, C1E*, D1E*, DE* (* sofern im Besitz der Kategorie für das entsprechende Zugfahrzeug)
Zusätzliche Berechtigung innerhalb der Schweiz (Binnenverkehr):
zum Mitführen eines Anhängers mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg an schweren Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber höchstens 4250 kg, sofern das Zugfahrzeug über einen "emissionsfreien" Antrieb verfügt und das 3500 kg überschreitende Gewicht einzig durch das Mehrgewicht der emissionsfreien Antriebstechnik verursacht wird.
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.
Das heiss: Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, die das Gesamtgewicht 3500 kg (Auto und Anhänger zusammen) übersteigen.
Der Weg zum Führerausweis
1. Gesuch Lernfahrausweis
Füllen Sie das Formular "Lernfahrgesuch" aus.
Er ist 2 Jahre gültig.
2. Praktische Prüfung
Gesuchsteller um einen Führerausweis der Kategorie BE, die den Lernfahrausweis vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erworben haben, müssen diesen seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. (Art. 22 Abs. 1bis... VZV)
((LKW Lehrlinge dürfen trotzdem schon ab 17 1/2 die praktische Prüfung ablegen.))
An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann.
Fahren unter Berücksichtigung der grösseren Länge und der andersartigen Nachlaufverhältnisse. Ab- und Ankuppeln des Anhängers bzw. des Sattelaufliegers mit den entsprechenden Funktionskontrollen und weitere, kategorienbezogene Manöver werden geprüft. Prüfungsdauer (inkl. Manöver): 45 Minuten.
Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.
Prüfungsfahrzeug
Kombination aus Prüfungsfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von min. 1000 kg, die eine Geschwindigkeit von min. 80 km/h erreicht und die nicht der Kategorie B zuzurechnen ist. Der Anhänger muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch ist wie das Zugfahrzeug. Der geschlossene Körper des Anhängers kann geringfügig weniger breit sein, sofern die Sicht nach hinten über die Aussenspiegel des Zugfahrzeuges sichergestellt ist. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden.
Lernfahrt
Wer einen gültigen Lernfahrausweis der Kategorie BE besitzt ist berechtigt zu Fahrten mit einer Begleitperson, die
- das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt;
- die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können.
Wer den Führerausweis der Kategorie B besitzt ist berechtigt zu Fahrten ohne Begleitperson. Und darf auch Passagiere mitführen, selbst wenn diese nicht im Besitz der Kategorie BE sind (VRV Art. 27).
Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen.
Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.
Einfluss Fahrverhalten: der Anhänger Deichsellast auf das Zugfahrzeug
(Druck des Anhängers auf die Anhänger-Kupplung des Zugfahrzeug)