top of page
Fahrschule_Zuerich_Oerlikon.jpg

CZV Kurse
CZV Infos von Cambus zum Fähigkeitsausweis und den CZV Kurse

grüner CZV Ausweis

Fähigkeitsausweis CZV für C, C1 und D, D1

 

CZV Ausbildung ist für den Erwerb vom Fähigkeitsausweis.
CZV Weiterbildung sind Kurse für die Verlängerung.

Seit 1. September 2009:

Wer mit Motorwagen der Kategorie D oder der Unterkategorie D1 Personentransporte durchführen will, benötigt den Fähigkeitsausweis für den Personentransport.


Wer mit Motorwagen der Kategorie C oder der Unterkategorie C1 Gütertransporte durchführen will, benötigt den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.

Dafür muss zusätzlich zum Führerausweis:

1. den Fähigkeitsausweis (auch Ausweis 95 genannt) für den Personen- und/oder Gütertransport erwerben. 

(Infos zur Ausbildung siehe unter "CZV Ausbildung")

2. man sich regelmässig weiterbilden. Alle 5 Jahre ist 5 Tage Weiterbildung Pflicht.

(Infos zur Weiterbildung siehe unter: "CZV Weiterbildung") 
 

Wer die Kategorien C/C1 und D/D1 nach dem 1. September 2009 erworben hat (nicht das Prüfungsdatum im Führerausweis ist relevant, sondern das damalige Antrag-Datum vom Lernfahrausweis), der muss zum Erlangen des CZV Ausweises die CZV Prüfungen ablegen.

 

Wer die CZV Prüfungen noch nicht absolviert hat, jedoch trotzdem sofort beruflich arbeiten möchte, muss zwingend von einer Ausbildungsstätte den Nachweis immer auf sich tragen, dass er bei der Ausbildungsstätte zur Ausbildung angemeldet ist.

 

Fähigkeitsausweis bestellen:

Wer die praktische Führerprüfung für die Kat. C1, C, D1, D noch vor dem 1. September 2009 abgeschlossen hat, erhält den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei, sofern 5 Tage Weiterbildung in den letzten 5 Jahren besucht wurden. Der Fähigkeitsausweis kann dann hier beantragt werden: "CZV Fähigkeitsausweis"​​​​​​

 

Ausnahmen: Sie benötigen KEINEN Fähigkeitsausweis​​​​​​​:

  • für private Fahrten,

  • für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h,

  • für Militär, Polizei, Feuerwehr, Zollverwaltung, Zivilschutz,

  • für Probe- oder Überführungsfahrten,

  • in Notfällen oder für Rettungsmassnahmen,

  • für Lern-, Übungs- oder Prüfungsfahrten,

  • zum Transport von Material oder Ausrüstung zur Berufsausübung, sofern das Führen des Fahrzeugs im Durchschnitt einer Woche höchstens die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nimmt,

  • im werkinternen Verkehr.

Weitere Infos: siehe unter "www.cambus.ch"  (Camion & Bus)

Wir sind eine offiziell anerkannte CZV Ausbildungsstätte

​​​​​​​Fragen?   079 430 81 00 oder per Email: hallo@fahrschul-center.ch

bottom of page