D1E: Bus bis 16 Pers. mit Anhänger bis 12'000kg
Mindestalter: 21
Voraussetzung: Kategorie D1
Lernfahrausweis: Ja
Begleitperson: Nein*
Berechtigungen: BE, C1E, DE*, D1E
* sofern im Besitz der Kategorie für das entsprechende Zugfahrzeug
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12 000 kg nicht übersteigt und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird.
Der Weg zum Führerausweis
1. Gesuch Lernfahrausweis
Füllen Sie das Formular "Lernfahrgesuch" aus.
Er ist 2 Jahre gültig.
2. Praktische Prüfung
An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann.
Fahren unter Berücksichtigung der grösseren Länge und der andersartigen Nachlaufverhältnisse. Ab- und Ankuppeln des Anhängers bzw. des Sattelaufliegers mit den entsprechenden Funktionskontrollen und weitere, kategorienbezogene Manöver werden geprüft.
Prüfungsdauer: 50 Minuten.
Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.
Prüfungsfahrzeug
Eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, die eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens 2 m breit und hoch ist; der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden. Es kann auch ein Prüfungsfahrzeug der Kat.C1E verwendet werden.
Lernfahrt
Wer einen gültigen Lernfahrausweis der Kategorie D1E besitzt ist berechtigt zu Fahrten mit einer Begleitperson, die:
- das 23. Altersjahr vollendet hat und
- seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt.
- die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können.
Wer den Führerausweis der Kategorie D1 besitzt ist berechtigt zu Fahrten ohne Begleitperson.
Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen. Mitfahrer sind erlaubt.
Lernfahrten sind auch auf Fahrzeugen der Kategorie C1E erlaubt.
Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen...