C1E: Klein - Lastwagen mit Anhänger bis 12'000kg
Mindestalter: 18
Voraussetzung: Kategorie C1
Lernfahrausweis: Ja
Begleitperson: nein*
Berechtigungen: Kategorien BE, C1E, DE*, D1E*
* sofern im Besitz der Kategorie für das entsprechende Zugfahrzeug
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12000 kg nicht übersteigt.
Der Weg zum Führerausweis
1. Gesuch Lernfahrausweis
Füllen Sie das Formular "Lernfahrgesuch" aus.
Er ist 2 Jahre gültig.
2. Praktische Prüfung
An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann.
Fahren unter Berücksichtigung der grösseren Länge und der andersartigen Nachlaufverhältnisse. Ab- und Ankuppeln des Anhängers bzw. des Sattelaufliegers mit den entsprechenden Funktionskontrollen und weitere, kategorienbezogene Manöver werden geprüft.
Prüfungsdauer: 50 Minuten.
Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.
Prüfungsfahrzeug
Eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, die mindestens 8 m lang ist und eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau des Anhängers muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und so hoch ist wie das Zugfahrzeug. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden.
Lernfahrt
Wer einen gültigen Lernfahrausweis der Kategorie C1E besitzt ist berechtigt zu Fahrten mit einer Begleitperson, die:
- das 23. Altersjahr vollendet hat und
- seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt;
- die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können.
Wer den Führerausweis der Kategorie C1 besitzt ist berechtigt zu Fahrten ohne Begleitperson.
Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen. Mitfahrer sind erlaubt.
Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.