A 35 kW: Motorrad Führerschein
Mindestalter: 18
Lernfahrausweis: Ja
Begleitperson: Nicht erforderlich
Berechtigungen: A beschränkt, A1, B1, F, G, M
Motorräder mit einer Motorleistung von 11 kW (15PS) bis 35 kW (48PS) und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von max. 0,20 kW/kg (das heisst min. 175 Kg Leergewicht bei 35kW)
PS: viele Motorräder, die mit Motoren bis max. 95PS erhältlich sind, können auf 35kW gedrosselt werden und so auch als A beschränkt 35kW eingelöst werden.
Min.
Alter
18
18
16
18
18
18
Vorhandener
Ausweis
keiner
Kat. B (Auto)
A1 (45km/h) vor 1.4.2003
A1 vor 1.4.2003
A1 von 1.4.2003
bis 1.1.2021
A1 nach 1.1.2021
Nothelfer
Kurs
Theoretische
Prüfung
Verkehrskunde
Kurs
Praktische
Gundschulung
Praktische
Prüfung
ja
ja
8 Stunden
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12 Stunden
ja
12 Stunden
ja
12 Stunden
ja
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4 Stunden
ja
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Der Weg zum Führerausweis
2. Gesuch Lernfahrausweis
Fülle das Formular "Lernfahrgesuch" aus.
Die Bescheinigung des Nothelferkurses sollte dem Gesuch beigelegt werden. Spätestens aber bei der Anmeldung zur Theorieprüfung.
Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt.
(Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt, wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind)
Er ist nur 4 Monate gültig. Nach absolviertem Motorrad Grundkurs wird dieser um 12 Monate verlängert.
ACHTUNG: Auch wer schon Kat. A1 oder B hat braucht einen Lehrnfahrausweis!!
Lernfahrausweis ZH
3. Theorie-Prüfung (nicht nötig wenn im Besitz von Kat. A1 beschränkt, B oder B1)
Der Theorieunterricht kann in der Fahrschule besucht werden. (siehe bei "Standorte")
Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters absolviert werden. Die Theorieprüfung dauert 45 Minuten.
Diese wird am Computer abgelegt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 150 Punkten deren 135 erreicht werden. Sprachen: in deutsch, französisch und italienisch. Im Kanton ZH zusätzlich auch in englisch.
Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Theorieprüfung innert 10 Tagen zugestellt.
Seit 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.
4. Verkehrskunde-Unterricht VKU (nicht nötig wenn im Besitz von Kat. A1 beschränkt, B oder B1)
Der obligatorische Verkehrskunde Kurs dauert 8 Stunden.
Dieser ist meistens auf 2 Abende zu je 4 Stunden aufgeteilt.
Voraussetzung zum Besuch ist der Besitz des Lernfahrausweises.
Daher kann er erst nach der Theorieprüfung, muss aber vor der Anmeldung zur praktischen Prüfung gemacht werden.
Der VKU Kurs kann auch ausserkantonal besucht werden, er ist in der ganzen Schweiz anerkannt.
Ein besuchter Verkehrkunde Unterricht ist ab 2021 für immer gültig.
5. Grundschulung
Der obligatorische Motorrad / Roller Grundkurs dauert 12 Stunden.
Dieser ist auf 3 Tage zu je 4 Stunden aufgeteilt.
Seit 2021 ist die Grundschulung für immer gültig.
Zum Kurs musst DU ein Roller oder Motorrad selber mitbringen!
Die Grundschulung der Kat. A beschränkt 35kW darf NICHT mit einem Fahrzeug der Kat. A1 (125ccm) absolviert werden!!
6. Praktische Prüfung (nicht nötig wer die Prüfung Kat. A1 vor dem 1.4.2003 abgelegt hat)
An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann.
Besonderheit Kat. A beschränkt: Die Prüfungsabnahme erfolgt durch Mitfahren auf dem Motorrad.
Die Prüfung dauert (inkl. Manöver): 45 Minuten.
Für die Führerprüfung muss eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden.
Achtung: im Winter finden keine Motorradprüfungen statt.
Alle Informationen zur Führerprüfung siehe hier: "Führerprüfung"
Bevor zum Prüfungsteil ,,Fahren im Verkehr" gestartet wird, muss der Kandidat/die Kandidatin anhand der Manöverprüfung nachweisen, dass er/sie das Motorrad beherrscht.
Aus den fünf Manövervarianten wird nebst der starken Bremsung min. ein weiteres Manöver geprüft.
Anforderungen an die Manöver der Kategorie A beschränkt:
1. Spurgasse (10m lang. 1m breit): In Sitzposition (Füsse auf den Fussrasten) Motorrad in möglichst langsamer Fahrt stabilisieren und beherrschen. Die Richtzeit von 15 Sekunden sollte nicht unterschritten werden.
2. Anfahren am Berg: Sicheres Wegfahren und Einfügen in den Verkehr innert nützlicher Frist, ohne Zurückrollen oder Durchdrehen des Hinterrades. Das Manöver kann auch im Verkehr geprüft werden.
3. Slalom: In Sitzposition um Pilonen oder aufgemalte Markierungen fahren, mit angemessener Bedienung von Kupplung und Gas, ohne Mithilfe der Füsse (Abstehen).
4. "Enge Acht": In Sitzposition zielgenau manövrieren mit angemessener Bedienung von Kupplung, Gas und Bremse ohne abzustehen.
5. Starke Bremsung: Optimales Bremsen mit der grösstmöglichen Verzögerung bis zum Stillstand. Geschwindigkeit vor Bremsbeginn - den Verhältnissen angepasst - 45 bis 50 km/h. Hinweis:
Bei allen Manöverteilen werden auch die Fahrzeugbeherrschung/Bedienung, und die Blicktechnik gewertet.
Wer die praktische Prüfung nicht besteht, muss beim nächsten Mal trotzdem wieder zum Manöverteil antreten.
Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.
Prüfungsfahrzeug
Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von max. 35 kW/48 PS und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von max. 0,20 kW/kg (das heisst min. 175 Kg Leergewicht bei 35kW), zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.
Keine Motorräder mit Doppelrädern, die als ein einziges Rad gelten.
Bitte entferne Zubehörteile wie Rückenlehnen, Gepäckträger, Sturzbügel und Seitentaschen. Diese erhöhen die Unfall- und Verletzungsgefahr bei der Prüfungsabnahme erheblich.
Lernfahrt
Der Lernfahrausweis der Kategorie A beschränkt berechtigt zu Lernfahrten ohne Begleitperson.
Mitfahrer sind nur erlaubt, wenn diese Person selbst im Besitz der entsprechenden Kategorie ist.
Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen.
Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.