A: Motorrad Prüfung
Mindestalter: 20 Jahre, da vorher 2 Jahre Praxis auf A beschränkt 35 kW vorhanden sein muss
Lernfahrausweis: Ja
Begleitperson: Nicht erforderlich
Berechtigungen: A, A beschränkt, A1, B1, F, G, M
Motorräder mit einer Leistung über 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg
Min.
Alter
20
Vorhandener
Ausweis
A beschränkt 35kW > 2 Jahre.
Nothelfer
Kurs
Theoretische
Prüfung
Verkehrskunde
Kurs
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Praktische
Gundschulung
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Praktische
Prüfung
ja
Der Weg zum Führerausweis
1. Gesuch Lernfahrausweis
Fülle das Formular "Lernfahrgesuch" aus.
Die Bescheinigung des Nothelferkurses sollte dem Gesuch beigelegt werden. Spätestens aber bei der Anmeldung zur Theorieprüfung.
Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt.
(Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt, wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind)
Er ist nur 4 Monate gültig. Nach absolviertem Motorrad Grundkurs wird dieser um 12 Monate verlängert.
ACHTUNG: Auch wer schon Kat. A1, A35kW oder B hat braucht einen Lehrnfahrausweis!!
2. Grundschulung
Der obligatorische Motorrad / Roller Grundkurs dauert 12 Stunden.
Dieser ist auf 3 Tage zu je 4 Stunden aufgeteilt.
Seit 2021 ist die Grundschulung für immer gültig.
Zum Kurs musst DU ein Roller oder Motorrad selber mitbringen!
Die Grundschulung der Kat. A darf NICHT mit einem Fahrzeug
der Kat. A1 (125ccm) absolviert werden!!
3. Praktische Prüfung
An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann.
Besonderheit Kat. A: Die Prüfungsabnahme erfolgt durch Mitfahren auf dem Motorrad.
Die Prüfung dauert (inkl. Manöver): 45 Minuten.
Für die Führerprüfung muss eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden.
Achtung: im Winter finden keine Motorradprüfungen statt.
Alle Informationen zur Führerprüfung siehe hier: "Führerprüfung"
Bevor zum Prüfungsteil ,,Fahren im Verkehr" gestartet wird, muss der Kandidat/die Kandidatin anhand der Manöverprüfung nachweisen, dass er/sie das Motorrad beherrscht.
Aus den fünf Manövervarianten wird nebst der starken Bremsung min. ein weiteres Manöver geprüft.
Anforderungen an die Manöver der Kategorie A:
1. Spurgasse (10m lang. 1m breit): In Sitzposition (Füsse auf den Fussrasten) Motorrad in möglichst langsamer Fahrt stabilisieren und beherrschen. Die Richtzeit von 15 Sekunden sollte nicht unterschritten werden.
2. Anfahren am Berg: Sicheres Wegfahren und Einfügen in den Verkehr innert nützlicher Frist, ohne Zurückrollen oder Durchdrehen des Hinterrades. Das Manöver kann auch im Verkehr geprüft werden.
3. Slalom: In Sitzposition um Pilonen oder aufgemalte Markierungen fahren, mit angemessener Bedienung von Kupplung und Gas, ohne Mithilfe der Füsse (Abstehen).
4. "Enge Acht": In Sitzposition zielgenau manövrieren mit angemessener Bedienung von Kupplung, Gas und Bremse ohne abzustehen.
5. Starke Bremsung: Optimales Bremsen mit der grösstmöglichen Verzögerung bis zum Stillstand. Geschwindigkeit vor Bremsbeginn - den Verhältnissen angepasst - 45 bis 50 km/h. Hinweis:
Bei allen Manöverteilen werden auch die Fahrzeugbeherrschung/Bedienung, und die Blicktechnik gewertet.
Wer die praktische Prüfung nicht besteht, muss beim nächsten Mal trotzdem wieder zum Manöverteil antreten.
Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.
Prüfungsfahrzeug
Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW/48 PS und zwei Sitzplätzen.
Keine Motorräder mit Doppelrädern, die als ein einziges Rad gelten.
Bitte entferne Zubehörteile wie Rückenlehnen, Gepäckträger, Sturzbügel und Seitentaschen. Diese erhöhen die Unfall- und Verletzungsgefahr bei der Prüfungsabnahme erheblich.
Lernfahrt
Der Lernfahrausweis der Kategorie A berechtigt zu Lernfahrten ohne Begleitperson.
Mitfahrer sind nur erlaubt, wenn diese Person selbst im Besitz der entsprechenden Kategorie ist.
Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen.
Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.