Lastwagen  -  Anhänger   -  Car  -  Wohnmobil  -  Kleinbus

  
Lastwagen-Fahrschule Zürich
C: Lastwagen
Anhängerprüfung
CE: Anhänger
Bus-Fahrschule Zürich
D: Car-Bus
Wohnmobil Fahrschule
C1: Klein-LW & Wohnmobil
D1 Führerschein
D1: Kleinbus

                                                                                                                                                   

Der Weg zum Ausweis

C      Lastwagen

  
Lastwagen Fahrschule


Mindestalter:   18 Jahre

Lastwagenführerlehrlinge  17 Jahre        


Voraussetzung:  Kategorie B       

Lernfahrausweis: Ja        

Begleitperson: Ja


Berechtigungen:  B, B1, C, C1, F, G, M, sowie BPT & D1 sofern Mindestalter 21 Jahre und 1 Jahr Fahrpraxis erreicht.

Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Zusätzliche Berechtigung innerhalb der Schweiz (Binnenverkehr):
1) zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen und Feuerwehrmotorwagen mit mehr als acht Plätzen, von leeren Fahrzeugen der Kat. D, D1, leeren Trolleybusen.    2) das Mitführen von Anhängern der Landwirtschaft, Feuerwehr, Polizei und des Zivilschutzes.  



Der Weg zum Ausweis
Führerschein C




​​​​​​​1. Gesuch Lernfahrausweis
Lernfahrausweis


Füllen Sie das Formular "Lernfahrgesuch" aus. 

Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung erteilt.

Er ist 2 Jahre gültig.

Info: Der Lernfahrausweis der Kat.C berechtigt auch zu Lernfahrten der Kat. B. (Wer die praktische Führerprüfung der Kategorie C ablegen will, muss aber die Führerprüfung der Kategorie B bereits bestanden haben)

​​​​​​​Datei



2. Medizinische Untersuchung

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung für eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins bei einem Vertrauensärzte. Spricht aus medizinischer Sicht nichts gegen Ihre Bewerbung, erhalten Sie den Lernfahrausweis und die Anmeldeunterlagen zur Zusatz-Theorieprüfung.



3. Zusatz-Theorieprüfung

lastwagen theorie buch
Mit der Prüfung der Zusatztheorie stellt die Zulassungsbehörde fest, ob der/die Gesuchsteller/in über die für die entsprechende Kategorie notwendigen zusätzlichen theoretischen Kenntnisse verfügt.

- Signale & Verkehrsregeln
- Ladungssicherung
- ARV 1: Arbeits- & Ruhezeitverordnung, Fahrtenschreiber
- Reifen, Felgen, Batterien
- Schmierung- & Motorkühlung
- Kraftübertragung
- Bremssysteme der Motorwagen und Anhänger


Theorieunterricht können Sie im Gruppenunterricht bei Ihrer Fahrschule besuchen. (siehe Daten bei "Standorte")

Die Theorieprüfung dauert 60 Minuten.

Sie wird grundsätzlich am Computer abgelegt. 40 Fragen, max. 4 Fehler. Alle Fragen sind mit Bildern versehen (es gibt keine reinen Textfragen).

Prüfungssprachen: deutsch, französisch, italienisch. Seit 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.

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4. Praktische Prüfung 

An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann. Es wird eine einwandfreie Fahrzeugbedienung und ausgeglichene, vorbildliche Fahrweise verlangt.

Die Prüfung (inkl. Manöver) dauert 90 Minuten.

Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.


Prüfungsfahrzeug

Ein Motorfahrzeug der Kategorie C mit einem Betriebsgewicht von mindestens 12 t, einer Länge von mindestens 8 m und einer Breite von mindestens 2,30 m, das eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch wie die Führerkabine ist.



Lernfahrt

Ein gültiger Lernfahrausweis der Kategorie C berechtigt zu Fahrten mit einer Begleitperson, die
-   das 23. Altersjahr vollendet hat und
-   seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.

Der Begleiter muss die Handbremse leicht erreichen können, ausser auf Lernfahrten der Kat. C, sofern der Fahrzeugführer prüfungsreif ist. (VRV Art. 27)

Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen.

Mitfahrer sind erlaubt.

Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.   

  


Zusatzausbildung für den internationalen Verkehr

Kat. C Fahrer unter 21 Jahre dürfen Transporte im Ausland nur durchführen, wenn Sie:

a) eine Berufslehre als Lastwagenführer absolviert haben, oder eine
b) zweitägige Zusatzausbildung für den internationalen Verkehr besucht haben


Lastwagenführer-Lehrlinge

Das Mindestalter für den Lernfahrausweis beträgt 17, für den Führerausweis 18 Jahre.

Lernfahrten mit Motorwagen der Kategorien B und C nur in Begleitung eines Fahrlehrers oder eines befugten Ausbilders.

Die praktische Führerprüfung der Kategorie B darf frühestens 6 Monate,  die der Kategorien C & CE frühestens 1 Monat vor Erreichen des 18. Altersjahres absolviert werden. Nach bestandener praktischer Prüfung der Kategorie B berechtigen die Lernfahrausweise, bis zur Erreichung des Mindestalters, weiterhin nur zu begleiteten Fahrten mit Motorwagen der Kategorien B und C.




CE   Lastwagen-Anhänger

   
Lastwagen Anhänger Fahrschule


​​​​​​​Mindestalter: 18

Voraussetzung:  Kategorie C
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Lernfahrausweis: Ja

Begleitperson: nein*


Berechtigung:  Kategorien BE, CE, C1E, DE*, D1E*

* sofern im Besitz der Kategorie für das entsprechende Zugfahrzeug


Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.



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Der Weg zum Ausweis
Führerschein CE




1. Gesuch Lernfahrausweis
Lernfahrausweis


Füllen Sie das Formular "Lernfahrgesuch" aus. 

Er ist 2 Jahre gültig.







2. Praktische Prüfung

An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann.

Fahren unter Berücksichtigung der grösseren Länge und der andersartigen Nachlaufverhältnisse. Ab- und Ankuppeln des Anhängers bzw. des Sattelaufliegers mit den entsprechenden Funktionskontrollen und weitere, kategorienbezogene Manöver werden geprüft.

Die Prüfung (inkl. Manöver) dauert 90 Minuten.

Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.

Info: es gibt keine direkten CE prüfungen mehr. Es muss zuerst die C Prüfung abgelegt werden. Erst danach kann die CE Prüfung gemacht werden. 

  

Prüfungsfahrzeug

Ein Sattelmotorfahrzeug oder eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einer Länge von mindestens 7,5 m. Sowohl das Sattelmotorfahrzeug als auch die Anhängerkombination müssen ein zulässiges Gesamtzugsgewicht von mindestens 21 t, ein Betriebsgewicht von mindestens 15 t, eine Länge von mindestens 14 m und eine Breite von mindestens 2,30 m aufweisen sowie eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreichen. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper, der mindestens so breit und hoch wie die Führerkabine ist, bestehen.


Lernfahrt

Wer einen gültigen Lernfahrausweis der Kategorie CE besitzt ist berechtigt zu Fahrten mit einer Begleitperson, die
-   das 23. Altersjahr vollendet hat;

-   seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt;

-   kein Führerausweis auf Probe (FAP) hat.


Wer den Führerausweis der Kategorie C besitzt ist berechtigt zu Fahrten ohne Begleitperson.

Mitfahrer sind erlaubt.

Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen.

Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.



Zusatzausbildung für den internationalen Verkehr

Kat. CE Fahrer unter 21 Jahre dürfen Transporte im Ausland nur durchführen, wenn Sie:

a) eine Berufslehre als Lastwagenführer absolviert haben, oder eine
b) zweitägige Zusatzausbildung für den internationalen Verkehr besucht haben




D     Car - Bus

  
Führerschein Car
Führerschein Bus
Mindestalter:  21 Jahre          Voraussetzung:  2 Jahre Kategorie B oder drei Monate Kategorie C oder Trolleybus. 
Lernfahrausweis: nur falls nicht im Vorbesitz Kat. C          Begleitperson:  Ja          Mitfahrer:  nur Begleitperson, Fahrlehrer, Verkehrsexperten sowie weitere Fahrschüler 
Berechtigungen:  B, B1, C1, D, D1, F, G, M

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden

Zusätzliche Berechtigung innerhalb der Schweiz (Binnenverkehr): das Führen von leeren Trolleybussen



Der Weg zum Ausweis
Führerausweis D



1. Gesuch Lernfahrausweis​​​​​​​

Lernfahrausweis D

Füllen Sie das Formular "Lernfahrgesuch" aus. 

Zusätzlich zum Gesuch muss eine (durch Ihre Fahrschule ausgestellte) Anmeldebestätigung eines anerkannten Ausbildners (Ihre Fahrschule) oder ein Fahrpraxisnachweis (vom Arbeitgeber) beilegt werden.

Während der Dauer der Fahrpraxis und min. der letzten 12 Monate darf keine Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsrecht begangen werden, die zum Ausweisentzug geführt hat.

Der Lernfahrausweis (nur bei Kat. B --> D) wird erst nach bestandener verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung erteilt. Er ist 2 Jahre gültig.


Datei

Lernfahrausweis ZH     Formular "Lernfahrgesuch" herunterladen



Fahrpraxis / Mindestausbildung:




a) Es ist die schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers (im Original mit Firmenlogo sowie Funktion und Unterschrift) zu erbringen. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn in einem Zeitraum von nicht weniger als einem Jahr und höchstens zwei Jahren vor der Bewerbung mindestens 220 Fahrtage werden, wobei der tägliche Dienst am Lenkrad nicht weniger als eine Stunde betragen darf und eine Mindestfahrdauer von 500 Stunden nachgewiesen werden, wobei der tägliche Dienst am Lenkrad nicht weniger als eine Stunde betragen darf.



Zur Überprüfung der Fahrpraxis kann das Strassenverkehrsamt zusätzlich Kontrollmittel (Arbeitsbücher,
Fahrtschreiber-Einlageblätter) zur Einsicht verlangen. Die Fahrpraxis muss auf öffentlichen Strassen erlangt worden sein. Fahrten auf geschlossenem Areal (Flughäfen, Firmengelände usw.) können nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls nicht anerkannt werden z. B. Probe- und Überführungsfahrten.


b) Diese Ausbildung wird von dafür anerkannten Kursveranstaltern durchgeführt beziehungsweise organisiert. Der Kursveranstalter stellt eine Bestätigung über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung aus. Diese ist mit der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung dem Strassenverkehrsamt vorzulegen.

Die Ausbildungsbestätigung ist 4 Jahre gültig und bildet die Voraussetzung für die Zulassung
zur Führerprüfung der Kategorie D.



C1   Klein-LW und Wohnmobil bis 7'500kg


C1:  Klein - Lastwagen und Wohnmobile bis 7'500kg  / sowie Feuerwehr Code 118

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    Mindestalter:  18 Jahre 

Voraussetzung:  Kategorie B

Lernfahrausweis: Ja

Begleitperson: Ja

Berechtigungen:  B, B1, C1, F, G, M

sowie BPT & D1 sofern Mindestalter 21 Jahre und 1 Jahr Fahrpraxis erreicht 

&  z.T. Feuerwehrmotorwagen über 7,5 t


Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg; hinter einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden

Zusätzliche Berechtigung innerhalb der Schweiz (Binnenverkehr):
1) das Führen leerer Fahrzeuge der Kat. D1 das Mitführen von Anhängern der Landwirtschaft, Feuerwehr, Polizei und des Zivilschutzes          

2) Feuerwehr:  Wird die Prüfung mit einem Feuerwehrmotorwagen > 7500 kg oder einem Fahrschullastwagen der Kat. C absolviert, dürfen Feuerwehrmotorwagen mit einem Betriebsgewicht von mehr als 7500 kg gefahren werden. Im Ausweis wird zusätzlich Code 118 eingetragen.


Informationen für Ambulanz Fahrer:innen betreffend CZV:




Der Weg zum Führerausweis



1. Gesuch Lernfahrausweis

Lernfahrausweis
Füllen Sie das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" aus.

Der Sehtest auf dem Formular ist nötig, obschon später auch noch eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung statt findet.

Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung erteilt.

Er ist 2 Jahre gültig.
   



2. Medizinische Untersuchung

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung für eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung sowie eine Adressliste der Vertrauensärzte zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins. Spricht aus medizinischer Sicht nichts gegen Ihre Bewerbung, erhalten Sie den Lernfahrausweis und die Anmeldeunterlagen zur Zusatz-Theorieprüfung.



3. Zusatz-Theorieprüfung  (gleiche Prüfung wie D1)

lastwagen theorie
Mit der Prüfung der Zusatztheorie stellt die Zulassungsbehörde fest, ob der/die Gesuchsteller/in über die für die entsprechende Kategorie notwendigen zusätzlichen theoretischen Kenntnisse verfügt.

- ARV 1: Arbeits- & Ruhezeitverordnung (nur Geltungsbereich)
- Signale & Verkehrsregeln
- Ladungssicherung
- Fahrtschreiber
- Reifen & Felgen
- Batterien
- Schmierung- & Motorkühlung
- Bremssysteme der Motorwagen





Theorieunterricht können Sie im Gruppenunterricht bei Ihrer Fahrschule besuchen. 
(siehe Daten bei "Standorte")


Die Theorieprüfungen werden grundsätzlich am Computer abgelegt. 30 Fragen, max. 3 Fehler. 
Alle Fragen sind mit Bildern versehen (es gibt keine reinen Textfragen).

Prüfungssprachen: deutsch, französisch, italienisch.

Ab 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.


   

4. Praktische Prüfung 

An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann. Es wird eine einwandfreie Fahrzeugbedienung und ausgeglichene, vorbildliche Fahrweise verlangt.

Die Prüfung (inkl. Manöver) dauert 90 Minuten.

Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.



Prüfungsfahrzeug

Ein Motorwagen der Unterkategorie C1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 4 t und einer Länge von mindestens 5 m, das eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch ist wie die Führerkabine

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Feuerwehr

Wird die Prüfung mit einem Feuerwehrmotorwagen > 7500 kg oder einem Fahrschullastwagen der Kat. C absolviert, dürfen Feuerwehrmotorwagen mit einem Betriebsgewicht von mehr als 7500 kg gefahren werden. Im Ausweis wird zusätzlich Code 118 eingetragen.



Lernfahrt

Ein gültiger Lernfahrausweis der Kategorie C1 berechtigt zu Fahrten mit einer Begleitperson, die
-   das 23. Altersjahr vollendet hat und
-   seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt;
-   die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können.

Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen.

Mitfahrer sind erlaubt.

Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.



Info zur bisherige Kategorie C1

Die bisherige Kategorie C1 berechtigt nach Ausstellung des neuen Führerausweises zum Führen von Motorfahrzeugen der neuen Unter-Kategorie C1 und C1E von Wohnmotorwagen und Feuerwehrmotorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7'500 kg. Beim Umtausch werden die Kategorien C1 und C1E mit dem Code 109 (inkl. Motor Home > 7.5 t) ergänzt.

Die Pflicht, sich einer vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, besteht für die Inhaber eines Führerausweises der Kategorien C und D sowie der Unterkategorien C1 und D1. Dies gilt jetzt auch für die bisherigen Führerausweisinhaber der Kategorie C1. Das heisst, die Ausstellung des neuen Führerausweises für die Kat. C1 und C1E wird Ihnen erst nach der vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung erteilt.

Wenn Sie auf die bisherige Führerausweiskategorie C1 verzichten wollen, für die nun eine periodische vertrauensärztliche Untersuchung notwendig ist, bitten wir Sie, den Verzicht beim Beantragen des neuen Ausweises festzuhalten.



D1   Kleinbus 9 bis 16 Personen

 
D1  Kleinbus (9-16 Personen)
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lkw fahrschule

  Mindestalter:  21 Jahre 

  Voraussetzung:  1 Jahr Kategorie B oder 3 Monate Kat. C oder Trolleybus
 
  Lernfahrausweis: Ja (ausser bei Kat. C oder C1 --> D1)

  Begleitperson:  Ja

  Mitfahrer:  nur Begleitperson, Fahrlehrer,
  Verkehrsexperten sowie weitere Fahrschüler

  Berechtigungen:  B, B1, C1, D1, F, G, M

Motorwagen (keine Gewichtsbeschränkung) zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Plätzen (Sitz- und Stehplätze) ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.


Info:

Bewerber mit dem Ausweis C oder C1, die älter sind als 21 Jahre, müssen keine Prüfung ablegen sofern sie die Zusatzprüfung bereits früher absolviert haben und während min. 1 Jahr eine klaglose Fahrpraxis nachweisen können. Der Eintrag der Kategorie erfolgt auf Gesuch hin.

Inhaber der alten blauen Ausweise der Kat. D2 erhalten die Kat. D1 & D1E mit dem Eintrag 3.5t  106. (jedoch nicht berufsmässig). 

Wer bereits D1 mit dem Eintrag 3.5t  106 besitzt, dem wird nach bestandener Prüfung der Code 3.5t gelöscht, der Eintrag 106 bleibt aber bestehen.

(106 berechtigt im Binnenverkehr, also innerhalb der Schweiz, zum Führen von Kleinbussen (Gesamtgewicht max. 3.5t) mit mehr als 17 Sitzplätzen)


Informationen für Schüler-, Behinderten-, Arbeiter Transporte betreffend CZV und ​​​​​​​ARV:





Der Weg zum Führerausweis
Führerausweis



1. Gesuch Lernfahrausweis

Lernfahrausweis
Füllen Sie das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" aus. 

Der Sehtest auf dem Formular ist nötig, obschon später auch noch eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung statt findet.

Zusätzlich zum Gesuch muss ein Fahrpraxisnachweis beilegt werden der bestätigt, dass Sie während min. 3 Monaten Kat. C oder Trolleybus oder während min. 1 Jahr Kat. B geführt haben. 

Während der Dauer der Fahrpraxis & min. der letzten 12 Monate darf keine Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsrecht begangen werden, die zum Ausweisentzug geführt hat.

Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung erteilt. Er ist 2 Jahre gültig.





2. Medizinische Untersuchung

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung für eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung sowie eine Adressliste der Vertrauensärzte zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins. Spricht aus medizinischer Sicht nichts gegen Ihre Bewerbung, erhalten Sie (ausser bei Kat. C oder C1 --> D1) den Lernfahrausweis und die Anmeldeunterlagen zur Zusatz-Theorieprüfung.



3. Zusatz-Theorieprüfung  (gleiche Prüfung wie C1)
D1 Prüfung

Mit der Prüfung der Zusatztheorie stellt die Zulassungsbehörde fest, ob der/die Gesuchsteller/in über die für die entsprechende Kategorie notwendigen zusätzlichen theoretischen Kenntnisse verfügt.

- ARV 1: Arbeits- & Ruhezeitverordnung (nur Geltungsbereich)
- Signale & Verkehrsregeln
- Sicherheits Ausrüstung
- Fahrtschreiber
- Reifen & Felgen
- Batterien
- Schmierung- & Motorkühlung
- Bremssysteme der Motorwagen


Theorieunterricht können Sie im Gruppenunterricht bei Ihrer Fahrschule besuchen.  (siehe Daten bei "Standorte")


Die Theorieprüfungen werden grundsätzlich am Computer abgelegt. 30 Fragen, max. 3 Fehler. 
Alle Fragen sind mit Bildern versehen (es gibt keine reinen Textfragen).

Prüfungssprachen: deutsch, französisch, italienisch.

Ab 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.




4. Praktische Prüfung (nicht nötig wenn min. 1 Jahr im Besitze des Ausweises Kat. C oder C1)

An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann. Es wird eine einwandfreie Fahrzeugbedienung und ausgeglichene, vorbildliche Fahrweise verlangt.

Die Prüfung (inkl. Manöver) dauert 90 Minuten.

Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.

  

Prüfungsfahrzeug:

Gesellschaftswagen der Unterkategorie D1 (max. 16 Fahrgastplätze) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von min. 4 t und einer Länge von min. 5 m, der eine Geschwindigkeit von min. 80 km/h erreicht. Es kann auch ein Prüfungsfahrzeug der Kategorie C1 verwendet werden.


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Lernfahrt:

Wer einen gültigen Lernfahrausweis der Kategorie D1 besitzt ist berechtigt zu Fahrten mit einer Begleitperson, die
-   das 24. Altersjahr vollendet hat und
-   seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt.

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Auf Lernfahrten ist ein "L" anzubringen.

Wer keinen Lernfahrausweis der Kategorie D1 benötigt (bei Kat. C oder C1 --> D) ist berechtigt zu Fahrten ohne Begleitperson. Es ist kein "L" anzubringen.


Für Alle: Als Mitfahrer sind nur die berechtigte Begleitperson, Fahrlehrer, Verkehrsexperten sowie weitere Fahrschüler erlaubt.


Lernfahrten sind auch auf Fahrzeugen der Kategorie C1 erlaubt.

Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.




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LKW, LKW-Anhänger, CAR, Wohnmobile:  044 311 70 00,
CZV Kurse:  079 430 81 00.




     Mitglied des Zürcher- & Schweizer Fahrlehrer Verbandes