B1:  Motorwagen bis 670kg

                                                                                                                                                          

    Mindestalter: 18

Lernfahrausweis:
Ja

Begleitperson: 
nein

Berechtigung: 
B1, F, G, M
sowie Motorschlitten

dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 670 kg und Kleinmotorfahrzeuge

 

 

Der Weg zum Führerausweis

 

1. Nothelferkurs (falls noch nicht absolviert)  z.B. beim Samariterverein, usw. siehe "Auto -> Nothelfer"

    
Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig.

Inhaber der Kategorie A1 sowie Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte und Pflegepersonal sind vom Kursbesuch befreit.

  

2. Gesuch Lernfahrausweis

lernfahrausweis
Füllen Sie das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" aus.

Die Bescheinigung des Nothelferkurses sollte dem Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" beigelegt werden. Spätestens aber bei der Anmeldung zur Theorieprüfung.

Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt.
(Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt,
wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind).

Die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises ist nur 12 Monate
   

  


3. Theorie-Prüfung  (nicht nötig wenn im Besitze des Ausweises Kat. A1)

theorieprüfung

Theorieunterricht (Fragebogen-Theorie) können Sie im Gruppenunterricht bei Ihrer Fahrschule besuchen. (siehe Daten bei "Standorte")

Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters absolviert werden.

Die Theorieprüfungen werden grundsätzlich am Computer abgelegt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 150 Punkten deren 135 erreicht werden. 

Sprachen: in deutsch, französisch und italienisch. Im Kanton ZH zusätzlich auch in englisch.

Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Theorieprüfung innert 10 Arbeitstagen zugestellt.

Ab 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.


4. Verkehrskunde-Unterricht VKU  (4 x 2 Stunden)  beim Fahrlehrer, siehe Daten bei "VKU"

Voraussetzung zum Besuch ist der Besitz des Lernfahrausweises.

Ein besuchter Verkehrkunde Unterricht ist ab 2021 für immer gültig.

Inhaber der Kategorien A1 sind vom Kursbesuch befreit.


5. Praktische Prüfung

An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann.

Besonderheit Kat. B1: Die Prüfungsabnahme erfolgt beim zweiplätzigen Fahrzeug durch Mitfahren, sonst mit Begleitfahrzeug und Erteilen der Anweisungen mittels Funk erteilt.

Die Prüfung dauert 50 Minuten.

Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.

  

Prüfungsfahrzeug

Klein- oder dreirädriges Motorfahrzeug mit einem Leergewicht von höchstens 550 kg, das eine Geschwindigkeit von mind. 60 km/h erreicht. Das Prüfungsfahrzeug muss mit zwei Sitzplätzen ausgerüstet und eingelöst sein.

 

Lernfahrt

Der Lernfahrausweis der Kategorie B1 berechtigt zu Lernfahrten ohne Begleitperson

Mitfahrer sind nur erlaubt, wenn diese Person selbst im Besitz der entsprechenden Kategorie ist. 

Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen. 

Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.