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exkl. 20.- SARI-Gebühren | |
exkl. Mittagessen |
Die CZV Weiterbildung Kurse finden je am Samstag und Sonntag an der Schwamendingenstr. 50 in Oerlikon statt. (siehe "Büro's / Standorte")
Kurszeiten je CZV Weiterbildung: / 7 Std., von 8 - 11.45 Uhr // Mittagspause // 13.15 - 16.30 Uhr
Für genauen Lageplan im Google Map klicke hier: Schwamendingenstrasse 50, 8050 Zürich - Oerlikon
Sie möchten wissen, wie viele Tage Weiterbildung Sie bereits gemacht haben?
Oder Sie möchten Ihren Fähigkeitsausweis für höchstens einen Monat (ab Ablaufdatum der Weiterbildungsperiode) einmalig verlängern?
Klicke hier: "Abfrage Weiterbildungsstand oder Verlängerung"
Anfragen und Anmeldung: am Besten mit dem Formular weiter unten.
Oder sende ein Mail hallo@fahrschul-center.ch oder 079 430 81 00
2018 | Datum | Thema | Inhalt | ||||
ausgebucht | SA 28. April | Erste Hilfe | Erste Hilfe leisten - Leben retten | ||||
ausgebucht | SO 29. April | Stress | Der Stress mit dem Stress | ||||
ausgebucht | SA 12. Mai | Gehirnjoggin | Gehirnjoggin, Alzheimer und Co. | ||||
ausgebucht | SO 13. Mai | Verkehrs-Gesetze | Neue Regeln, Rechte & Gesetze | ||||
ausgebucht | SA 26. Mai | Fahrfähigkeit | Fahren unter Medikamenten Einfluss | ||||
Plätze frei | SO 27. Mai | Kommunikation |
Das Geheimnis der Kommunikation
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Plätze frei | SA 9. Juni | Gehirnjoggin | Gehirnjoggin, Alzheimer und Co. | ||||
Plätze frei | SO 10. Juni | Stress | Der Stress mit dem Stress | ||||
Plätze frei | SA 23. Juni | Fahrfähigkeit | Fahren unter Medikamenten Einfluss | ||||
Plätze frei | SO 24. Juni | Verkehrs-Gesetze | Neue Regeln, Rechte & Gesetze |
- alle Kurse sind gültig für Kat. C & D, auch wenn ein Kurs für eine spezielle Kategorie ausgeschrieben ist (stand 2018, kann sich in Zukunft ändern)
- alle Kurse sind ASA bewilligt, zählen also zur obligat. Weiterbildung und werden mit div. Partnern durchgeführt.
Folgende Angaben brauchen wir um die Bestätigung für das Strassenverkehrsamt vorzubereiten:
Anmeldung CZV Weiterbildung
für die Verlängerung des Fähigkeitsausweis
INFO: Alle fünf Jahre ist 5 Tage Weiterbildung Pflicht
Die Weiterbildungspflicht gilt für alle Inhaberinnen und Inhaber des Fähigkeitsausweises. Die Kursdauer beträgt 35 Stunden (5 Tage à 7 Stunden) und muss alle fünf Jahre nachgewiesen werden. Dementsprechend wird der Fähigkeitsausweis jeweils auf fünf Jahre befristet. Für die Verlängerung muss der Berufschauffeur sein Wissen und Können bei einer von den Kantonen anerkannten und beaufsichtigten Weiterbildungsstätte auffrischen.
---> Aktion: CZV Weiterbildungs-Kurse für Fr. 199.-- <---